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Buchdorf: Nach Bauplatz-Ärger: Buchdorfs Bürgermeister droht Disziplinarverfahren

Buchdorf

Nach Bauplatz-Ärger: Buchdorfs Bürgermeister droht Disziplinarverfahren

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    Im Baugebiet „Schletzenbach“ hat Buchdorfs Bürgermeister Grenzen verschoben.
    Im Baugebiet „Schletzenbach“ hat Buchdorfs Bürgermeister Grenzen verschoben. Foto: Barbara Wild

    Die Vorgehensweise des Buchdorfer CSU-Bürgermeisters Georg Vellinger bei der Vergabe von kommunalen Bauplätzen wird wohl nicht ohne Folgen für den hauptamtlichen Rathauschef bleiben. Die staatliche Kommunalaufsicht hat die Angelegenheit mittlerweile geprüft und nun an die Landesanwaltschaft Bayern übertragen. Diese ist die Disziplinarbehörde für Beamte des Freistaates. Ein solcher Schritt ist ein seltener Vorgang. Auf Bürgermeister

    Bauplätze waren fest reserviert

    Wie berichtet hatte der Bürgermeister zwei Bauplätze im Neubaugebiet „Schletzenbach“ verkleinert, und die dadurch gewonnenen 150 Quadratmeter einem Bauplatz zugeschlagen, den seine Tochter kaufen wollte.

    Das geschah ohne das Wissen derjenigen Bürger, die Grundstücke bereits fest reserviert hatten. Der Gemeinderat des Dorfes war bei den Grenzverschiebungen nicht eingebunden gewesen. Vellinger hatte dies eigenständig veranlasst.

    Nach der ersten eingegangenen Dienstaufsichtsbeschwerde, die einer der benachteiligten Bürger eingereicht hatte, wurde seitens der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Donau-Reis geprüft, ob im vorliegenden Fall der CSU-Bürgermeister eine Dienstpflicht verletzt hat. „Die Prüfung hierzu ist mittlerweile abgeschlossen. Im Ergebnis konnten die vorgebrachten Anschuldigungen nicht entkräftet werden“, teilt die Behörde am Donnerstag mit.

    Verstoß gegen Gesetz für Kommunale Wahlbeamte?

    Konkret sieht Fachbereichsleiterin Carmen Lechner einen Verstoß gegen Artikel 38 des Bayerischen Gesetzes für Kommunale Wahlbeamte. Dieser lautet: „Beamte oder Beamtinnen dürfen keine Amtshandlungen vornehmen, die ihnen selbst, einem Angehörigen oder einer von ihnen vertretenen natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil verschaffen würden.“

    Jetzt wird die Landesanwaltschaft Bayern prüfen, ob sie die Einschätzung der staatlichen Kommunalaufsicht am Landratsamt teilt. Falls ja, muss Bürgermeister Vellinger mit einem Disziplinarverfahren rechnen.

    Lesen Sie dazu auch den Kommentar von Barbara Wild: Buchdorf: Die Stimmung kippt

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