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Buchdorf: Disziplinarverfahren gegen Bürgermeister Vellinger eingeleitet

Buchdorf

Disziplinarverfahren gegen Bürgermeister Vellinger eingeleitet

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    Gegen Georg Vellinger, Bürgermeister in Buchdorf. wird ein Disziplinarverfahren geführt.
    Gegen Georg Vellinger, Bürgermeister in Buchdorf. wird ein Disziplinarverfahren geführt. Foto: Manuel Wenzel

    Die Landesanwaltschaft Bayern hat gegen Buchdorfs Bürgermeister Georg Vellinger (CSU) ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Das teilte Oberlandesanwalt Jörg Spennemann dieser Zeitung auf Nachfrage mit. „Es liegen hinreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Dienstvergehens vor“, so der stellvertretende Pressesprecher der Disziplinarbehörde in München. Im Februar werde Vellinger zu den Vorwürfen angehört.

    Damit teilt die Landesanwaltschaft die Auffassung der Kommunalaufsicht am Landratsamt Donau-Ries, dass sich der Buchdorfer Bürgermeister bei der Vergabe kommunaler Bauplätze nicht an das bayerische Gesetz für kommunale Wahlbeamte gehalten und eine Dienstpflicht verletzt hat. Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen durch Buchdorfer Bürger, die bei der Vergabe von Bauplätzen im Baugebiet „Schletzenbach“ benachteiligt wurden. Bürgermeister Georg Vellinger hatte zwei Grundstücke deutlich verkleinert, um ein für seine Tochter vorgesehenes Grundstück um 150 Quadratmeter zu vergrößern. Das geschah ohne das Wissen derjenigen Bürger, die die Grundstücke bereits reserviert hatten. Der Gemeinderat war bei diesen Grundstücksverschiebungen nicht eingebunden, Vellinger hatte dies selbstständig veranlasst und auf eigene Faust das Vermessungsamt mehrfach nach Buchdorf bestellt, um neu auszumessen.

    Landesanwaltschaft prüft nicht nur die Begünstigung der Tochter

    Während die Kommunalaufsicht am Landratsamt vor allem die Begünstigung seiner Tochter problematisch beurteilt, prüft die Landesanwaltschaft den gesamten Sachverhalt. (lesen Sie dazu: Nach Bauplatz-Ärger: Buchdorfs Bürgermeister droht Disziplinarverfahren )

    Mögliche Folgen für Vellinger könnten nun nach bayerischen Disziplinargesetz ein Verweis, eine Geldbuße oder die Kürzung der Bezüge sein. In krassen Fällen kann ein Disziplinarverfahren auch mit der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis enden. Natürlich ist es auch möglich, dass die Landesanwaltschaft nach Prüfung der Angaben des Buchdorfer CSU-Bürgermeisters und nach der rechtlichen Würdigung des gesamten Sachverhaltes das Verfahren einstellt - mit oder ohne eine finanzielle Auflage. Disziplinarmaßnahmen muss am Ende das Verwaltungsgericht verhängen.

    Das Neubaugebiet Schletzenbach mit 28 Bauplätzen wurde 2018 ausgewiesen. Dabei gab es Ärger bei der Ausmessung.
    Das Neubaugebiet Schletzenbach mit 28 Bauplätzen wurde 2018 ausgewiesen. Dabei gab es Ärger bei der Ausmessung. Foto: Barbara Wild

    Die Höhe einer Geldbuße bemisst sich nach der Schwere des Vergehens. Dabei wird auch das Gesamtbild des Beamten beurteilt und bewertet, wie sehr das Vertrauen in den Beamten beeinträchtigt worden ist und ob er das Ansehen der Beamtenschaft an sich beschädigt hat. Wie schnell die Landesanwaltschaft eine Entscheidung fällt, konnte Oberlandesanwalt Spenninger nicht sagen.

    PWG zeigt Vellinger bei der Staatsanwaltschaft an

    Unterdessen beschäftigt sich auch die Staatsanwaltschaft Augsburg mit dem Bürgermeister. Denn die PWG Buchdorf hat Georg Vellinger wegen Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme und Betrug bei der

    In Buchdorf muss sich der Bürgermeister Georg Vellinger  wegen seiner Art der Vergabe von Bauplätzen verantworten.
    In Buchdorf muss sich der Bürgermeister Georg Vellinger  wegen seiner Art der Vergabe von Bauplätzen verantworten. Foto: Wolfgang Widemann

    Mittlerweile wollte die PWG Buchdorf auch auf politische Ebene erreichen , dass sich ein Fall wie beim Neubaugebiet "Schletzenbach" nicht wiederholt. In der ersten Gemeinderatssitzung nach Bekanntwerden der Vorfälle hatte die dreiköpfige Fraktion diverse Anträge gestellt. Zum einen wollte sie, dass es klare Kriterien gibt, wonach Bauplätze vergeben werden. „Bisher ist das alles Entscheidung des Bürgermeisters. Der Gemeinderat kann dann nur noch absegnen“, erklärt Paula Haunstetter. Wie viele Interessenten es für welche Grundstücke gibt, wisse das Gremium an sich nicht. Die PWG hatte vorgeschlagen einen gewissen Prozentsatz an Bauplätzen für Buchdorfer Bürger zu reservieren und nicht mehr an Bauträger zu verkaufen, sowie Reservierungen zeitlich zu begrenzen.

    PWG wollte Vergabekriterien für Baugrundstücke einführen

    Zudem sollte nach Ansicht der PWG die Grenze der Verfügungsmittel des Bürgermeisters von 7000 Euro auf 2500 Euro gesenkt werden. Bisher kann Bürgermeister Vellinger Entscheidungen mit Kosten bis zu 7000 Euro ohne Rücksprache mit dem Gemeinderat treffen. Mit sämtlichen Anträgen scheiterte die PWG mit 3:9 Stimmen. Alle anderen Gemeinderäte lehnen diese Ideen ab. Der Fraktionsvorsitzende der CSU/Junge Bürger und Baierfelder Liste, Georg Reiner, wollte sich auf Nachfrage unserer Zeitung nicht dazu äußern.

    Unterdessen hat sich zumindest für die betroffenen Bürger die Grundstücksfrage geklärt. Ihre Bauplätze haben nun auch notariell wieder die ursprüngliche Größe, die anfangs zugesichert war.

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