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Buchdorf: Bürgerbegehren über hauptamtlichen Bürgermeister ist zulässig

Buchdorf

Bürgerbegehren über hauptamtlichen Bürgermeister ist zulässig

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    In Buchdorf steht ein Bürgerentscheid an. Etwa 1400 wahlberechtigte können dann über ihren Bürgermeisterposten abstimmen.
    In Buchdorf steht ein Bürgerentscheid an. Etwa 1400 wahlberechtigte können dann über ihren Bürgermeisterposten abstimmen.

    Die knapp 1400 wahlberechtigten Bürger in Buchdorf werden in naher Zukunft wohl zwei Mal zur Wahl gehen. Zunächst werden Sie in einem Bürgerentscheid darüber abstimmen, ob der Rathauschef ihrer Gemeinde hauptamtlich bleibt, also diese Aufgabe wie einen Vollzeit-Beruf ausführt. Und dann dürfen Sie am 15. März 2020 ihren Bürgermeister wählen.

    24 von 44 Bürgermeistern im Kreis Donau-Ries arbeiten ehrenamtlich

    Wie Bürgermeister Georg Vellinger auf Nachfrage dieser Zeitung bestätigt, sind die formalen Kriterien für des Bürgerbegehrens erfüllt. Damit könne der Bürgerentscheid stattfinden. Wie der Rathauschef erklärt, hätte er sowieso angeregt, dass der Gemeinderat in dieser Sache ein Ratsbegehren anstößt. Bekanntermaßen spielt Vellinger mit dem Gedanken nach 24 Jahren als hauptamtlicher Rathauschef 2020 als ehrenamtlicher Bürgermeister weiterzumachen, denn eigentlich wäre für ihn mit 67 Jahren bei Beginn der neuen Amtsperiode Schluss. Für diese Änderung aber müsste der Gemeinderat die Satzung der Kommune Buchdorf ändern. Das müsste sie spätestens 90 Tage vor der Wahl tun.

    Zum Hintergrund: Ein hauptamtlicher Bürgermeister kostet eine Gemeinde laut Angaben des Landratsamtes Donau-Ries pro Jahr etwa 100 000 Euro und ist in Vollzeit für die Kommune zuständig. Ein Ehrenamtlicher geht neben seinem politischen Amt seinem regulären Beruf nach. Er kostet die Gemeinde etwa 50 000 Euro pro Jahr. Landrat Stefan Rößle und Parteikollege Vellingers, unterstützt die Vorgehensweise zu mehr hauptamtlichen Bürgermeistern im Landkreis, weil sich Aufgaben und Zeitaufwand erheblich gesteigert haben. Zudem werden die Probleme und Themen komplexer. „Ein Bürgermeister darf nicht nur verwalten, sondern es liegt insbesondere an ihm, seine Gemeinde zukunftsfähig zu gestalten“, so Rößle. Im Landkreis sind bisher 24 von 44 Bürgermeistern ehrenamtlich.

    Vellinger will sich im Gemeinderat über seine Zukunft äußern

    Weil die PWG Buchdorf, die mit Vellinger im Dauerclinch liegt, verhindern will, dass Buchdorf dazugehört, haben die Parteifreien Unterschriften gesammelt, um über die Frage der Hauptamtlichkeit abstimmen zu lassen. Dies wird nun auch passieren – außer der Gemeinderat bleibt bei seiner Satzung. Dann wäre eine Abstimmung durch die Bürger obsolet.

    Unterdessen beschäftigt die Bürger in der 1800 Einwohner starken Juragemeinde, die Bürgermeisterkollegen und auch die Mitglieder der CSU im Landkreis Donau-Ries noch eine weitere Frage: Will Bürgermeister Georg Vellinger (CSU) wirklich weitermachen und sich mit einem politischen Kniff im Amt halten? „Ich werde meine Entscheidung dazu in der nächsten Sitzung des Gemeinderates bekannt geben“, sagt Vellinger auf Nachfrage. Er hatte angekündigt, sich während seines Urlaubes zu entscheiden. Dieser war am vergangenen Montag zu Ende gegangen.

    Die nächste Sitzung des Gemeinderates Buchdorf findet am Montag, 9. September, um 19.30 Uhr im Rathaus statt.

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