Startseite
Icon Pfeil nach unten
Donauwörth
Icon Pfeil nach unten

Bluttat von Donauwörth: Gericht fällt Urteil: Mann hat „die Tat im Wahn verübt“

Bluttat von Donauwörth

Gericht fällt Urteil: Mann hat „die Tat im Wahn verübt“

    • |
    Das Augsburger Landgericht fällte das Urteil im Prozess um die Bluttat von Donauwörth.
    Das Augsburger Landgericht fällte das Urteil im Prozess um die Bluttat von Donauwörth. Foto: Jakob Stadler

    Im Prozess um die Bluttat von Donauwörth vom März vergangenen Jahres fiel nun das Urteil. Das Augsburger Landgericht sah es als Fakt, dass der 35-jährige Beschuldigte seine Tat im Wahn verübt habe und nicht schuldfähig sei. Frei kommt der Mann deshalb aber nicht.

    Weil er aber eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, muss der 35-jährige Beschuldigte, der im März 2019 in der Donauwörther Bahnhofstraße einen 49-jährigen Nachbarn getötet und dessen Ehefrau schwer verletzt hatte, auf unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Anstalt. Dieses Urteil verkündete das Gericht nach vier Verhandlungstagen.

    Mann entschuldigt sich bei der betroffenen Familie

    Wie an den anderen Prozesstagen auch nahm der Beschuldigte das Urteil völlig ruhig mit starrem Blick entgegen. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der Mann, der aus Guinea in Westafrika stammt, bei der betroffenen Familie. „Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet, der Beschuldigte kann nicht bestraft werden.“ So hatte es Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser am Ende verkündet.

    Der Beschuldigte leide laut Gutachter unter Schizophrenie, unter Größen-, religiösem und anderem Wahn. Rechtlich sei seine Tat nicht als Mord und versuchter Mord zu werten, sondern als vollendeter und versuchter Totschlag. Das Mordmerkmal der Heimtücke sei nicht erfüllt, da der Beschuldigte aufgrund seiner Erkrankung und des Wahns fixiert gewesen sei, den Nachbarn zu töten. Es sei ein „unglaubliches Pech“ gewesen, dass ausgerechnet die betroffene Familie in den Fokus des Mannes geraten sei. Weil von dem Beschuldigten nach wie vor Gefahr für die Gesellschaft ausgehe, müsse er in einer geschlossenen Anstalt untergebracht werden. Es bestehe aber die Hoffnung, dass der Mann irgendwann die Anstalt verlassen könne, wenn sich per Medikation zuverlässig ein Heilungserfolg einstelle.

    Damit bewegte sich das Gericht nahe bei der Argumentation von Verteidiger Bernd Scharinger. Für ihn war die Erkrankung seines Mandanten offensichtlich, auch schon vor dem Prozess. Es sei offensichtlich, dass er unterzubringen sei.

    Staatsanwältin sieht Tatbestand des Mordes verwirklicht

    In ihrem Plädoyer war zuvor Staatsanwältin Martina Neuhierl nicht von ihrer Antragsschrift abgewichen, obwohl das Gericht mittels eines rechtlichen Hinweises anstelle des Mordes und versuchten Mordes auch Totschlag und versuchten Totschlag in Betracht zog. Für die Staatsanwältin habe sich der Sachverhalt aus der Antragsschrift in vollem Umfang bestätigt, an den Tatsachen habe sich in der Beweisaufnahme nichts verändert. Zwar sei, wie vom Gutachter dargestellt, die Einsichtsfähigkeit beim Beschuldigten aufgehoben gewesen. Es habe eine krankhafte seelische Störung vorgelegen, eine ausgeprägte Wahnsymptomatik. Dennoch sah sie die Tatbestände des Mordes und des versuchten Mordes verwirklicht. Der Mann habe sein Opfer gezielt gesucht, das Mordmerkmal der Heimtücke liege vor. Das Risiko weiterer Gewalttaten durch ihn sei hoch einzuschätzen, die Gesellschaft müsse vor dem Beschuldigten geschützt werden.

    Bluttat von Donauwörth: Beschuldigter sei "allgemeingefährlich"

    Auch Nebenklagevertreterin Mandana Mauss unterstrich, der Beschuldigte sei allgemeingefährlich. Sein Wahn habe unbeteiligte Dritte getroffen und das könne wieder passieren. Nicht nur die Familie des Getöteten sei traumatisch schwer belastet, auch die Nachbarn in Donauwörth.

    Irre Einblicke in die Welt des Angeklagten

    Zuvor hatte der Psychotherapeut Dr. Fabian Lang sein Gutachten erstattet und Einblicke in die Lebenswelt des Beschuldigten gewährt. Bei seinen Untersuchungen habe der Mann geäußert, der 49-jährige Nachbar sei ein Hexer. Er sei durch die Wand in seine Wohnung gekommen, habe ihn am Hals gepackt und gewürgt, immer wieder. Er habe mit dem Hexer gekämpft, habe ihn mit Kaffee und Pfeffer beworfen. Das habe ihm ein Geist gesagt, daraufhin sei der Hexer verschwunden. Der Geist habe auch befohlen, den Hexer zu töten. Weil dieser auch durch den Fernseher gekommen sei, habe er deswegen mit einem Hammer auf das Gerät geschlagen. Der Geist habe gesagt, der Beschuldigte sei der Gott Alpha I.

    In der Anstalt in Straubing habe er sich aus Schaumstoffmöbel einen Thron gebaut und dort stundenlang darauf verharrt. Er solle Österreich und Deutschland durch Liebe vereinen, die neue Religion sei „Ein Herz für alle“. Hätte er den Hexer, also den Nachbarn nicht getötet, hätte dieser ihn getötet. Er habe sich durch seinen Kaftan unsichtbar gefühlt. Gegen Geister und zu seinem Schutz habe er sich Talismane besorgt. Welche Bedeutung in diesem Zusammenhang ein Tisch aus Schwarzstein gehabt habe, den der Beschuldigte den Nachbarn habe schenken wollen, konnte laut Gutachter nicht verifiziert werden.

    Vom Beschuldigten seien nach wie vor gewalttätige Rückfälle zu erwarten, so der Gutachter, der die Unterbringung aus medizinischer Sicht für angebracht hielt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Lesen Sie auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden