Im Prozess um die Bluttat von Donauwörth vom März vergangenen Jahres fiel nun das Urteil. Das Augsburger Landgericht sah es als Fakt, dass der 35-jährige Beschuldigte seine Tat im Wahn verübt habe und nicht schuldfähig sei. Frei kommt der Mann deshalb aber nicht.
Bluttat von Donauwörth