Es scheint nicht gut zu stehen um die Chancen eines Ehepaares aus Bäumenheim, das vor dem Augsburger Verwaltungsgericht geklagt hat. Die beiden Eheleute haben ihr Wohnhaus direkt neben dem Werksgeländes des Traktoren-Herstellers AGCO und haben Klage eingereicht gegen zwei Bauprojekte des Unternehmens. Das Landratsamt hatte diese Planungen zuvor genehmigt.
Vorsitzende Richterin Beate Schabert Zeidler machte keine Umschweife: Es wäre gut gewesen, wenn die Kläger selbst zu der Verhandlung erschienen wären, um zu erklären, worauf ihre Klage abziele, sagte sie. Denn das, was es in Sachen nachbarschützende Rechte zu beachten gelte, werde von der Firma eingehalten. Entsprechend erhielt der Rechtsanwalt der Kläger, Alfred Hummel, vom Gericht am Ende der Verhandlung den bedeutungsvollen Auftrag, noch einmal mit seinen Mandanten über die Klage zu sprechen – und diese gegebenenfalls zurückzunehmen. Es braucht nicht viel Fantasie, sich vorzustellen, was für ein Urteil dem Gericht vorschwebt. Die Entscheidung soll Anfang August gefällt und verkündet werden.
Warum beschwert sich das Ehepaar gerade jetzt?
Eine der Fragen, die das Gericht den Klägern gerne gestellt hätte: Warum beschweren sie sich gerade jetzt gegen zwei Bauvorhaben auf dem Nachbargelände, nachdem sie viele Jahre nicht geklagt hatten? Und warum beschweren sie sich über Projekte, die am Ende für ihre Situation – aus Sicht des Gerichts – sogar noch Verbesserungen bringen könnten? Das freilich konnte Anwalt Hummel nicht beantworten.
Tatsache ist aber, dass seine Mandanten sich gegen zwei aktuelle Bauvorhaben auf dem Gelände des Traktorherstellers mit rund 1100 Beschäftigten wenden. Zum einen geht es ihnen um die Baugenehmigung für eine temporäre Halle in Leichtbauweise, die offiziell genutzt wird für die Lagerung und Kommissionierung von Kauf- und Schweißteilen.
Grundsatz der Rücksichtnahme
Zum anderen widersprechen sie auch der Erweiterung der bestehenden Schweißerhalle, wo von Robotern Bauteile fabriziert werden. In beiden Fällen werde durch die neuen Pläne gegen den Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme verstoßen, heißt es. Auch würden Abstandsflächen vom Werk gegenüber Nachbarn nicht eingehalten.
Schließlich würden durch die neuen Projekte erhebliche Lärmimmissionen am Anwesen der Kläger verursacht, heißt es weiter. Die Grenze der Zumutbarkeit sei überschritten.
Anders sieht dies freilich das Landratsamt Donau-Ries als zuständige Behörde. Es hat beantragt, die Klage gegen die von ihr zuvor erlassenen Bescheide für die Firma abzuweisen, so Harald Hegen, zuständiger Abteilungsleiter des Amtes. Näher eingegangen wurde in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht auf Fragen der Lärmimmission, weil in Sachen Abstand zum Grundstück und Haus der Kläger die Vorschriften „sehr gut eingehalten werden“, so das Gericht.
Daniel Ullmann, Fachingenieur des Landratsamts, stellte im Zusammenhang mit den Baugenehmigungen vorgenommene Messungen bezogen auf das Grundstück der Kläger vor. Dabei zeige sich, dass die Richtwerte (von in der Regel 45 Dezibel dBA) deutlich unterschritten würden. Im einen Fall seien es mindestens zehn dBA, im andern Fall mindestens sieben dBA. Werte, die laut Richterin Schabert-Zeidler auch zu keinem Zeitpunkt des Genehmigungsverfahrens von den Klägern in Frage gestellt worden seien. Etwa drei dBA weniger bedeuteten eine Halbierung des Lärms. Bereits im März hatte sich das Gericht bei einem Ortstermin selbst ein Bild von der Situation gemacht.
Zwischenzeitlich war informell darüber gesprochen worden, dass die Kläger eventuell ihr Haus und Grundstück an die Firma verkaufen würden, wie es in der Nachbarschaft schon geschehen ist. Eine Option für die Zukunft?