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Corona-Pandemie: Ausflüge nicht ohne „triftigen Grund“

Corona-Pandemie

Ausflüge nicht ohne „triftigen Grund“

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    Ausflüge nicht ohne „triftigen Grund“
    Ausflüge nicht ohne „triftigen Grund“ Foto: Alexander Kaya

    Der Mofafahrer in Bayerdilling hat zuletzt einiges falsch gemacht – mit Ärger hatte er rechnen können, falls ihn die Polizei so erwischte: Ohne Helm war er unterwegs und auch ohne gültiges Versicherungskennzeichen. Dass ihn das etwas kosten würde, liegt auf der Hand. Dass er sich aber zusätzlich eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz einhandeln würde, darüber dürfte er erstaunt gewesen sein.

    Polizeihauptkommissar Paul Förg von der Inspektion in Rain erläutert hierzu gegenüber unserer Zeitung, dass der Mofafahrer letzten Endes „keine Begründung“ für seine Fahrt hatte. In Zeiten der Corona-Pandemie verlangt der Gesetzgeber diese allerdings. Fahrten im Auto oder auf Motorrädern ohne Ziel werden demnach geahndet.

    Mit den Mofa: nein; Mit dem Radl: ja!

    Wäre der junge Mann mit dem Fahrrad unterwegs gewesen – ebenfalls ziellos – wäre das in Ordnung gewesen, da das einer körperlichen Betätigung zum Zwecke der Gesunderhaltung entspräche. Viel Juristendeutsch muss sich Otto Normalbürger dieser Tage durch den Kopf gehen lassen, bevor er sich ins Auto oder aufs Motorrad schwingt. Doch zurück zum Mofafahrer in Bayerdilling: Förg erläutert hierzu weiter, dass die Fahrt legal gewesen wäre, wenn der Mann geäußert hätte, dass er beispielsweise zu einem See unterwegs sei, um dort spazieren zu gehen, oder an den Waldrand gefahren wäre, um dann zu joggen. Aber einfach so, ohne Ziel und und Grund auf dem Mofa in diesen Tagen – nein, das geht nach dem Willen des Gesetzgebers nicht. Zumindest eben nicht mit einem Motor unter der Haube, so ganz ohne „körperliche Betätigung“.

    Die Begründung zählt

    Stephan Roßmanith weiß, dass vieles derzeit etwas schwammig formuliert ist. Der Polizeihauptkommissar der PI Donauwörth ist Sachbearbeiter für das Thema Verkehr im Landkreis. Roßmanith bestätigt, dass ein Fahrer bei einer Corona-Kontrolle der Polizei eigentlich nur die richtige Begründung äußern muss für die Fahrt; nachprüfen könnten dies die Beamten kaum. „Es ist aber auch so gewünscht, dass man sich gegenseitig vertraut. Und dieser Vertrauensvorschuss impliziert natürlich, dass wir als Polizei auch angelogen werden könnten“, sagt Roßmanith.

    "Wir wollen keinen Polizeistaat"

    Aber die Alternative, eine totale staatliche beziehungsweise polizeiliche Überwachung ohne ein gewisses Grundvertrauen in die Bürger und deren Anstand, die wolle wohl keiner: „Wir wollen hier keinen Polizeistaat“, betont der Beamte. Wenn jemand pro forma einen leeren Getränkekasten in den Kofferraum stellt für den Fall der Kontrolle einer ziellosen Ausfahrt, müsse man ihn letztlich gewähren lassen.

    War also der Mofafahrer wegen seiner Ehrlichkeit der Dumme, weil er offen eingestand, einfach so, ohne triftigen Grund, unterwegs gewesen zu sein? So bestätigen mag das zwar niemand offen – doch es scheint wohl darauf hinauszulaufen.

    Ist der Ehrliche der Dumme?

    Derweil, so konstatiert Roßmanith, hielten sich die allermeisten Bürger an die verschärften Regeln. In Bezug auf die angeordnete Abstandsregelung von 1,50 Meter zwischen nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Personen gebe es kaum mehr Beanstandungen – ganz im Gegensatz zur Situation am Anfang, als die Polizei beispielsweise beim Wochenmarkt in Donauwörth noch öfter mal Kunden auf die Wichtigkeit der Distanz hinweisen musste. Die Regelung sei inzwischen bei den Menschen angekommen, so Roßmanith. Unterdessen sei die Verfügung zum Abstandhalten mittlerweile zur Verordnung geworden. Die Konsequenz daraus: Ein Verstoß, so erklärt der Polizeihauptkommissar, zöge kein Bußgeld mehr nach sich. Wichtiger sei jedoch, dass die Menschen aus Einsicht und Anstand heraus achtsam handelten und weniger aus Angst vor der Sanktion. Und das hätte die überwiegende Mehrheit im Zuge der Pandemie verinnerlicht.

    Kontrollstelle Burgstraße: In Harburg erwischen die Polizisten – links im Bild: Norbert Rasch – reihenweise Lkw-Fahrer, die sich nicht an das Durchfahrtverbot halten. Gleiches gilt für die Kreisstraße bei Heroldingen.
    Kontrollstelle Burgstraße: In Harburg erwischen die Polizisten – links im Bild: Norbert Rasch – reihenweise Lkw-Fahrer, die sich nicht an das Durchfahrtverbot halten. Gleiches gilt für die Kreisstraße bei Heroldingen.

    Eine gute Nachricht liefert indessen das Polizeipräsidium Schwaben Nord aus Augsburg für den Bereich Nordschwaben: Wie Kriminalhauptkommissarin Sabine Rochel berichtet, habe die Zahl zur sogenannten „häuslichen Gewalt“ nicht zugenommen. Die befürchtete Steigerung in diesem Deliktbereich habe sich bislang nicht bestätigt. Ihre Kollegin, Kriminaloberkommissarin Sabine Braunmiller, informiert, dass weiter kontrolliert werde, auch was die Öffnungen der Läden angehe: „Gewerbetreibende halten sich – bis auf sehr vereinzelte Verstöße – an die Betriebsuntersagungen. Oftmals werden Personen, die ohne triftigen Grund ihre Wohnung verlassen haben, kontrolliert. Es handelt sich dabei überwiegend um Personengruppen, die sich draußen treffen.“ Die Polizei werde immer wieder zu Wohnungen gerufen, in denen Freunde, Nachbarn oder Angehörige zu Besuch sind, die nicht im gleichen Haushalt leben. Dennoch sind die Beamten angehalten, stets verhältnismäßig und mit Bedacht zu reagieren: „Die Regelungslage wurde im Laufe der Zeit mehrmals angepasst. Somit sind auch die Einsatzkräfte angehalten, Maßnahmen mit Augenmaß zu treffen und über die Ausgangsbeschränkung aufzuklären.“

    180 Einsatzkräfte in Nordschwaben

    Zuletzt gab es eine größere Kontrollaktion: Zwischen Dienstag- und Mittwochmorgen waren in Nordschwaben etwa 180 Einsatzkräfte für Corona-Kontrollen eingesetzt. Dabei wurden rund 3600 „relevante Einrichtungen, Objekte, Örtlichkeiten und Personen kontrolliert“, wie das Polizeipräsidium Schwaben Nord mitteilt. Das Ergebnis: Wie bereits am Ostermontag wurden auch am Folgetag „deutlich weniger Verstöße“ festgestellt, als noch an den vorangegangenen Tagen. In ganz Nordschwaben mussten Polizeibeamte 67 Personen beanstanden, die sich über die Ausgangsbeschränkung hinwegsetzten, davon jedoch nur sechs im Landkreis Donau-Ries. Überwiegend handelte es sich dabei um Personen, die sich laut Polizei teils in Gruppen „ohne triftigen Grund“ im Freien aufhielten oder die zu Besuch bei anderen waren.

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