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Landkreis Donau-Ries
13.06.2024

Hochwasser im Kreis Donau-Ries: So kommen Betroffene an Soforthilfen

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Foto: Barbara W�rmseher

Das Hochwasser hat zahlreiche Häuser, Höfe und Geschäfte beschädigt, einiges gar zerstört. Anbei eine Übersicht über die bislang angelaufenen Hilfen des Freistaates.

Das Hochwasser hat in den betroffenen Gebieten Schäden hinterlassen, die sich insgesamt noch nicht beziffern lassen. Aktuell läuft die Schadensaufnahme - und zahlreichen Betroffenen muss geholfen werden. Vom Staatsministerium für Finanzen und für Heimat wird eine finanzielle Unterstützung für durch das Hochwasserereignis Geschädigte bereitgestellt. Das teilt das Landratsamt Donau-Ries mit. Betroffene Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Donau-Ries können demnach "volldigital" Soforthilfen über die Internetseite des Landratsamtes (www.donau-ries.de/hochwasser) unter der Rubrik „Soforthilfe“ beantragen. 

So kann man Hochwasser-Soforthilfe beim Landratsamt Donau-Ries beantragen

Hierzu gibt es Differenzierungen:

  • Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“: Diese Hilfe gilt für den infolge des Hochwassers zu Schaden gekommenen Hausrat, so dass private Haushalte "zeitnah", wie es heißt, "mit den zum Leben notwendigsten Haushaltsgegenständen ausgestattet werden können". Die Höhe der Zuwendung hängt vom jeweiligen Versicherungsschutz ab. Es können bis zu 5000 Euro gewährt werden. Wenn kein Versicherungsschutz bestand, obwohl er möglich gewesen wäre, beträgt die Soforthilfe maximal 2500 Euro.
  • Soforthilfe „Ölschaden an Gebäuden“: Zuwendungsberechtigt sind Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte privat genutzter oder nicht gewerblich vermieteter Wohngebäude. Zur Beseitigung von Schäden, die durch Öl entstanden sind, können die betroffenen Personen Soforthilfen bis zu 10.000 Euro beantragen. Wenn kein Versicherungsschutz bestand, obwohl er möglich gewesen wäre, beträgt die Hilfe maximal 5000 Euro.
  • Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds: In existenziellen Notlagen können für Privatpersonen nach der Härtefondsrichtline Zuschüsse für die Wiederbeschaffung von Hausrat und/oder Instandsetzung von Gebäuden gewährt werden.

Hochwasser-Soforthilfe im Landkreis Donau-Ries: Diese Fristen gelten

Die Anträge zur Soforthilfe müssen unterschrieben und bis spätestens 31. August 2024 beim Landratsamt Donau-Ries eingereicht werden. Die Anträge für die Notstandsbeihilfen nach der Härtefondsrichtlinie sind bis spätestens 31. Oktober 2024 unterschrieben beim Landratsamt Donau-Ries einzureichen. Die Leistungen der Soforthilfe werden nach Aussage des Landratsamtes auf die Notstandsbeihilfen angerechnet. Den Anträgen muss eine Kopie des gültigen Personalausweises oder des Reisepasses beigefügt werden. Bürgerinnen und Bürger, die keine Möglichkeit zum Ausdrucken der Antragsformulare haben, können die Anträge beim Landratsamt Donau-Ries (Infostelle), beziehungsweise bei den Gemeinden Asbach-Bäumenheim, Mertingen und Tapfheim sowie bei der Stadt Donauwörth zu den Öffnungszeiten abholen.

Für weitere Kategorisierungen gibt es ebenfalls Hilfen:

  • Für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe werden Soforthilfen in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt. Die Höhe richtet sich im Einzelfall nach den konkret entstandenen Schäden. Dieser Antrag ist bei der Regierung von Schwaben zu stellen.
  • Für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor werden Soforthilfen in Höhen von bis zu 50.000 Euro gewährt. Der Antrag ist beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu stellen.
  • Für Unternehmen können die Notstandsbeihilfen nach der Härtefondsrichtlinie bei der Regierung von Schwaben beantragt werden.

Für Rückfragen zu Soforthilfen steht den Betroffenen während der Öffnungszeiten des Landratsamtes Donau-Ries ein Ansprechpartner unter der Telefonnummer 0906 74-6363 sowie via E-Mail über soforthilfen@lra-donau-ries.de zur Verfügung.

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