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  3. Tapfheim: Hochwasser: Tapfheimer Bürgermeister kritisiert Wasserwirtschaftsamt

Tapfheim
16.03.2022

Hochwasser: Tapfheimer Bürgermeister kritisiert Wasserwirtschaftsamt

Hochwasserschutz ist in der Gemeinde Tapfheim schon seit Jahren ein kontroverses Thema.
Foto: Wolfgang Widemann

Die Behörden wollen ein Rückhaltebecken in Tapfheim endgültig festlegen, doch Bürgermeister und Gemeinderat sehen dabei eine Vielzahl ungeklärter Fragen.

Zweimal hat die Gemeinde Tapfheim Klage eingereicht, nun hat ihr das Landratsamt Dillingen als zuständige Behörde mitgeteilt, dass sie das Überschwemmungsgebiet „Hochwasserrückhaltebecken Tapfheim“ endgültig als solches festlegen will. „Bei der Durchsicht der Unterlagen sind neue, ungeklärte Punkte aufgetaucht“, erklärte Bürgermeister Karl Malz im Gemeinderat. Man habe deshalb erneut einen Rechtsanwalt eingeschaltet.

Der Kommune sei zugesichert worden, eine landesplanerische Beurteilung der Regierung von Schwaben erst vorzunehmen, wenn das Raumordnungsverfahren abgeschlossen sei. Bürgermeister Malz will in einem Gespräch mit den Verantwortlichen beim Landratsamt Dillingen und beim Wasserwirtschaftsamt Donauwörth klären, warum die Reihenfolge nicht eingehalten werde.

Tapfheims Bürgermeister hinterfragt die Veränderung der Planungen

Bei der vorläufigen Sicherung 2015 und bei der Verlängerung 2020 sei die Fläche für den „Flutpolderstandort Schwenningen-Tapfheim“ gesichert worden. Auf den aktuellen Plänen seien die Flächen erheblich reduziert und als „Rückhalteraum Tapfheim“ deklariert worden. Schwenningen sei nun mit erheblich weniger Flächen betroffen. Malz will wissen, auf welchen Grundlagen die Veränderung der Gebietskulisse und die Umbenennung basieren. Ihm sei „völlig unklar“, welches Projekt in welchem abgestuften Planungsverfahren realisiert werden solle.

Einige Hochwasserschutzmaßnahmen sind seit Jahren ein Thema in Tapfheim. Dieses Schild soll die Höhe des einst geplanten Flutpolders verdeutlichen.

Die ursprünglichen Polder-Planungen seien überarbeitet worden und im Hochwasserschutz Aktionsprogramm Schwäbische Donau weiter ausgearbeitet worden. Daraus habe das Wasserwirtschaftsamt die Unterlagen für das künftige Raumordnungsverfahren vorbereitet und und die Gemeinde entsprechend informiert. Nun erfolge eine Vermischung der Verfahren zur Festsetzung des Flutpolders Schwenningen-Tapfheim und zum künftigen Raumordnungsverfahrens. Malz möchte eine Antwort darauf, wie es zu dieser Entscheidung gekommen sei.

Kritik an widersprüchlichen Aussagen des Wasserwirtschaftsamtes

Das Wasserwirtschaftsamt habe, so Malz, bei verschiedenen Veranstaltungen erläutert, dass statt eines gesteuerten Flutpolders ein ungesteuerter Rückhalteraum entstehen soll. Trotzdem werden nun bei der geplanten Festsetzung von „steuerbaren Rückhalteräumen in Gestalt eines Flutpolders“ gesprochen. Einem gesteuerten Flutpolder mit Einlass- und Auslaufbauwerk werde man keinesfalls zustimmen.

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Der Tapfheimer Gemeinderat vermisst ein erforderliches Raumordnungsverfahren. Karl Malz: „Die Unterlagen sind nicht verständlich und die Entscheidungsgrundlagen nicht nachvollziehbar.“ Die ausgelegten Pläne ließen jedenfalls keine Beurteilung zu, zumal auch die Flächenangaben widersprüchlich seien.

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