Bei einem Verkehrsunfall im Wittislinger Ortsteil Zöschlingsweiler wurde am Mittwoch ein achtjähriger Bub leicht verletzt. Er war gegen 16.15 Uhr auf dem Gehsteig der Schabringer Straße in Richtung Wittislingen unterwegs, als der Unfall passierte.
Bei dem Unfall ergab sich ein Schaden von mehreren tausend Euro
Aus einer Hofausfahrt steuerte laut Polizei ein 55-Jähriger mit seinem Auto auf die Schabringer Straße. Auf dem Gehweg kam es dann zum Zusammenstoß. Der Achtjährige stürzte auf den Teerbelag und zog sich leichte Prellungen an beiden Knien zu. Eine ärztliche Behandlung war nicht erforderlich. An seinem Fahrrad entstand Unfallschaden von etwa 250 Euro. Am
Im Zuge dessen weist die Polizei noch einmal auf rechtliche Tatsachen hin: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder von acht bis zehn Jahren dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen oder auf Radwegen oder der Fahrbahn fahren. Ab zehn Jahren müssen sie Radwege oder die Fahrbahn nutzen. Ein Elternteil oder eine andere Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf das Rad fahrende Kind unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten. Fazit: Neben Fußgängern ist auf Gehwegen also grundsätzlich auch stets mit Fahrradfahrern zu rechnen. (pol)
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