Das Ziertheimer Archiv hat sich jüngst mit der Geschichte des örtlichen Adels befasst und ist dabei auf interessante Informationen gestoßen. Der deutsche Adel war eine bis 1919 gesellschaftlich privilegierte Bevölkerungsgruppe, die mit bestimmten Vorrechten ausgestattet war. Aufzeichnungen aus dem Beginn des späten Mittelalters um das Jahr 1350 belegen, dass in Ziertheim eine Adelsfamilie wohnte. Leider sind nähere Angaben über diesen, wohl ersten Adelsstamm nicht vorhanden. Erst nach dem 30-Jährigen Krieg werden Namen von adligen Familien, wie die Herren von Chenay, Wütz von Arnholz und Schobelizki erwähnt. Um das Jahr 1670 taucht das Adelsgeschlecht der Herren Handl von Laiblachsberg auf, von denen in den geschichtlichen Darlegungen mehr bekannt ist. Sie haben fast hundert Jahre auf dem Ziertheimer Schlossbau gelebt. Sie gehörten dem sogenannten niederen Adel an und hatten die einfache Gerichtsbarkeit inne. Eigentumsdelikte, Körperverletzungen, Streitigkeiten unter den Ortsbewohnern, Beleidigungen, Grenzstreitigkeiten und ähnliche, niedere Delikte des Alltags zählten in ihre Zuständigkeit. So konnten von ihnen Geldstrafen und leichtere Leibstrafen über straffällige Einwohner verhängt werden. Schwere Leibstrafen oder gar Folter waren hingegen ausschließlich der höheren Gerichtsbarkeit vorbehalten.
Ziertheim