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Wertingen/Landkreis Dillingen: Drohne über einem Gottmannshofer Garten: Was erlaubt ist – und was nicht

Wertingen/Landkreis Dillingen

Drohne über einem Gottmannshofer Garten: Was erlaubt ist – und was nicht

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    Nur zu Demonstrationszwecken gestatteten der Leiter der Polizeistation Wertingen, Josef Mayer (links), sowie dessen Stellvertreter Bernd Seiler ihrem Besucher Franz Käsinger, seine Drohne auf dem Polizeigrundstück etwas über dem Boden steigen zu lassen.
    Nur zu Demonstrationszwecken gestatteten der Leiter der Polizeistation Wertingen, Josef Mayer (links), sowie dessen Stellvertreter Bernd Seiler ihrem Besucher Franz Käsinger, seine Drohne auf dem Polizeigrundstück etwas über dem Boden steigen zu lassen. Foto: Ulrike Hauke

    Neulich an einem milden Herbstwochenende in einem Gottmannshofener Garten: In der Nachbarschaft ist es ruhig, man selbst werkelt im Gebüsch und im Erdreich, fühlt sich unbeobachtet – und plötzlich, ganz unvermittelt stört ein Geräusch das Idyll. Schnell ist klar, es kommt von oben. Eine Drohne schwirrt über dem Grundstück, „steht“ in der Luft und beobachtet, was dort auf dem Boden vor sich geht! Mit dieser Aktion verstößt der Drohnenpilot oder die Drohnenpilotin gleich gegen mehrere Vorschriften, wie der Hauptkommissar und Leiter der Polizeistation Wertingen, Josef Mayer, sowie dessen Stellvertreter und Polizeioberkommissar Bernd Seiler versichern.

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