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  3. Wertingen: Jäger schießt Kollegen bei Wertingen ins Bein: Prozess geht weiter

Wertingen
10.05.2024

Jäger schießt Kollegen bei Wertingen ins Bein: Prozess geht weiter

Ein Jäger aus dem Raum Wertingen hat auf einer Drückjagd versehentlich das Bein seines Kollegen getroffen.
Foto: Philipp Schulze, dpa (Symbolbild)

Ein Jäger aus dem Raum Wertingen schießt einem anderen bei einer Drückjagd ins Bein. Nach einer hitzigen Gerichtsverhandlung zieht er seine Berufung zurück.

Es war ein schreckliches Unglück, das sich bei einer Drückjagd im Spätsommer 2021 in der Nähe von Heretsried (Landkreis Augsburg) ereignet hat: Im Glauben, ein Wildschwein vor sich zu haben, schoss ein Jäger versehentlich einem seiner Kollegen ins Bein. Dieser leidet noch immer an den Folgen, geht auf Krücken und ist berufsunfähig. Vor dem Amtsgericht Augsburg wurde der Schütze wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Ein Jahr auf Bewährung und eine Geldauflage, so lautete das Urteil. Der Angeklagte legte Berufung ein, und so treffen sich die beiden Parteien nun wieder vor dem Augsburger Landgericht.

Dass der Mann aus dem Raum Wertingen auf den befreundeten Jäger geschossen hat und das unabsichtlich, ist dabei nicht das Thema. Es geht um den Grad des Verschuldens, der bisher nicht berücksichtigt worden sei, wie die beiden Verteidiger des Angeklagten, Daniel Iven und Marco Müller, finden. Und so gibt Richterin Tanja Horvath zunächst dem Angeklagten die Chance, sich ein weiteres Mal zu erklären. Er schildert, wie er sich sicher war, dass das Wildschweine gewesen seien, die da im Maisfeld raschelten. Kurz davor habe er mit dem Drohnenpiloten telefoniert, der das Feld überflog, um die Lage zu überblicken. Dieser habe ihm gesagt, dass sein Kollege "gerade aus dem Feld kommt". 

Jagd bei Wertingen: Nach dem Schuss ist das Bein schwer verletzt

Der Angeklagte sei davon ausgegangen, dass dieser das Areal am anderen Ende bereits verlassen habe. Als er dann realisierte, dass er seinen Freund getroffen hat, habe er versucht, einen Notruf abzusetzen – doch er sei so aufgewühlt gewesen, dass "ich das nicht fertiggebracht habe". Schließlich organisierten die anderen Kollegen die Einsatzkräfte, während der Angeklagte dem Verletzten das Bein abband. "Ich bin immer noch geschockt. Das geht mir alles sehr nah."

Der Schütze leidet sichtlich unter seiner Tat. Mit der Familie des Geschädigten war er seinen Aussagen zufolge eng befreundet, den Verletzten "kenne ich seit seiner Geburt". Mehrmalige Versuche, den Kontakt wieder aufzunehmen und sich zu entschuldigen, blockte die Familie ab. Stattdessen würden Beleidigungen fallen, wenn man sich sehe, oder die Angehörigen des Verletzten deuteten mit Gesten an, den Angeklagten zu erschießen. Deshalb nehme er mit dem Auto Umwege in Kauf, um ihnen nicht zu begegnen. "Ich kann keine Nacht mehr schlafen", klagt er. Um das Geschehene aufzuarbeiten, habe er schon vieles ausprobiert – Homöopathie, Hypnose, Sitzungen mit einem Psychotherapeuten. Zusätzlich belaste ihn, dass herumerzählt werde, er habe vorsätzlich gehandelt, weiter auf den bereits Verletzten gezielt und ihm nicht geholfen.

Dem Jagd-Unglück bei Wertingen folgen Verhandlungen vor Gericht

Zum Verlauf des Unglücksfalls hat Nebenklagevertreter Heiko Granzin dann ein paar eindringliche Fragen. Es folgen hitzige Diskussionen zwischen den Rechtsvertretern beider Parteien. Richterin Horvath weist darauf hin, dass der Sachverhalt rechtskräftig feststehe. Sie interessiert sich stattdessen dafür, wie es dem Geschädigten heute geht. "Nicht besonders gut", sagt dieser. Gerade erst sei er wieder auf Reha gewesen, spüre seinen Fuß nicht, Wade und Zehen krampfen regelmäßig. Hinzu kämen psychische Schwierigkeiten. Vor dem Unfall sei er sehr sportlich gewesen, was heute hinfällig sei. Eigentlich wollte er eine Familie gründen. Doch er könne sich nicht vorstellen, wie er nun, mit Krücken, einen Kinderwagen schieben sollte. 

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Was den Vorfall selbst angeht, sind aus Sicht des Geschädigten einige Dinge anders verlaufen, als es der Angeklagte schildert. So habe letzterer zunächst versucht, die Spuren seiner Tat zu verwischen. Nebenklagevertreter Granzin zufolge wünsche sich sein Mandant, dass der Angeklagte sein Jagdrecht für zehn Jahre aufgibt – als ausgleichende Geste zum schwer verletzten Bein. Seine Waffenbesitzkarte hat der Jäger bereits vor einiger Zeit abgegeben, seine Waffen wurden beschlagnahmt.

Nach einem Rechtsgespräch fällt die Entscheidung: Der Angeklagte nimmt die Berufung zurück. Mit brüchiger Stimme bittet er den Geschädigten und seine Familie darum, "sich wieder in die Augen schauen zu können. Ich habe nichts mit Fleiß getan". Der Verletzte stellt darauf klar, dass alles anders gewesen wäre, "wenn du gesagt hättest, wie es wirklich war". Schließlich rät die Richterin dem Geschädigten dazu, die Entschuldigung vonseiten des Schützen anzunehmen, um vorwärtszukommen und ein neutrales Verhältnis aufbauen zu können – "ohne bagatellisieren zu wollen".

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