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Wertingen: An der Friedhofstür endet oft die freie Wahl des Bestatters – Stadt Wertingen schließt neuen Vertrag

Wertingen

An der Friedhofstür endet oft die freie Wahl des Bestatters – Stadt Wertingen schließt neuen Vertrag

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    Nicht nur auf dem Friedhof Wertingen ist klar geregelt, wer die Bestattung – das Ausheben des Grabes, Absenken des Sarges und so weiter – vornehmen darf.
    Nicht nur auf dem Friedhof Wertingen ist klar geregelt, wer die Bestattung – das Ausheben des Grabes, Absenken des Sarges und so weiter – vornehmen darf. Foto: Berthold Veh (Archiv)

    Einen dreijährigen Bestattungsvertrag hat die Verwaltungsgemeinschaft Wertingen jetzt mit dem Unternehmen Friede geschlossen. Damit ist klar, dass Arbeiten auf den entsprechenden Friedhöfen nur von diesem Bestattungsdienst gemacht werden dürfen. Das ist nicht überall so, weder in allen Friedhöfen der VG Wertingen noch in allen Gemeinden und Städten des Landkreises Dillingen.

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