Auch eine Petition hat nichts geholfen. Die 25-jährige Tochter der Familie Mahmi aus Syrgenstein befindet sich in Abschiebungshaft und wird zeitnah Deutschland verlassen müssen. Ihre beiden jüngeren Geschwister sowie ihre Eltern leben weiterhin im Landkreis Dillingen, sollen aber nachfolgen. Die Petition wurde 2022 von Unterstützern der Familie und der Dillinger Unterstützergruppe Asyl eingereicht. Sie wollten verhindern, dass die kurdische Familie wieder zurück nach Bulgarien muss.
2013 war die Familie aus Angst vor Zwangsrekrutierung durch die syrische Armee zunächst in die Türkei geflohen. Dort lebte sie für mehrere Jahre in einer Zeltstadt für Geflüchtete. 2017 kamen die Mahmis schließlich nach Bulgarien, wo sie jedoch verhaftet und ins Gefängnis gesteckt wurden. Die Familie berichtet von Misshandlungen, überfüllten Zellen und mangelhafter medizinischer Versorgung. Um diesen Zuständen zu entfliehen, unterschrieben sie ohne jegliche Sprachkenntnisse mehrere Papiere, darunter auch einen Asylantrag. Da die älteren Brüder der 25-Jährigen bereits in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg lebten, wollten sie auch nach Deutschland kommen.
Die syrische Familie ist gut in Syrgenstein integriert
Zugeteilt wurde die Familie nach Syrgenstein, weit von der restlichen Familie in Deutschland entfernt. Dort stellten sie erneut einen Asylantrag, dieser ist allerdings aufgrund des Dublin-Verfahrens ungültig, da der Familie rechtlich bereits in Bulgarien internationaler Schutz gewährt wurde. So gilt die Familie in Deutschland nur als geduldet und wird früher oder später das Land verlassen müssen. "Die Ausländerbehörden sind bundesgesetzlich dazu verpflichtet, in den abschließend entschiedenen Fällen Rückführungen durchzuführen, wenn Ausreisepflichtige nicht freiwillig ausreisen", erklärt Philipp Höß, stellvertretender Pressesprecher der Regierung Schwaben.
Dabei ist die Familie gut integriert, der jüngere Bruder hat mehrere Praktika absolviert und will eine Ausbildung zum Heizungsbauer machen, die 25-Jährige selbst wollte eine Ausbildung zur Zahnarzthelferin beginnen. Beide Lehren wurde von den Behörden laut Angaben von Charles Zastawniak, Flüchtlingshelfer im Bachtal, verboten.
Der 25-Jährigen wurde das Handy abgenommen
Seit Montag ist die 25-Jährige nun in Abschiebungshaft. Gefahr droht ihr laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Bulgarien nicht. EU-Mitglied Bulgarien gilt als sicheres Herkunftsland, obgleich die Erfahrungen der Familie andere sind. Wann genau die Tochter dorthin abgeschoben wird, weiß die Familie nicht. Das Handy wurde der 25-Jährigen abgenommen und wird erst zur Ausreise wieder ausgehändigt. Demnach wird die Tochter erst wieder Kontakt zu ihrer Familie aufnehmen können, wenn sie bereits außer Landes ist. Und auch ihre Eltern und jüngeren Geschwister werden laut Gesetz früher oder später Deutschland verlassen müssen. Ihr älteren Brüder wiederum werden weiter in diesem Land leben, denn sie haben eine Aufenthaltsgenehmigung.
Nachtrag: Unsere Redaktion hat die Information erreicht, dass die Tochter nun nach Sofia, der Hauptstadt Bulgariens, abgeschoben wurde.