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Fußball: Welche Fußball-Regeln sind im Kreis Dillingen zu beachten?

Fußball

Welche Fußball-Regeln sind im Kreis Dillingen zu beachten?

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    Humorvoll-„dezenter“ Hinweis auf einen coronakonformen Zuschauer-Stehplatz am Rande des Fußballplatzes.
    Humorvoll-„dezenter“ Hinweis auf einen coronakonformen Zuschauer-Stehplatz am Rande des Fußballplatzes. Foto: Lienert

    Durch die steigenden Corona-Zahlen im Landkreis Dillingen – gestern lag der Inzidenzwert bei 70,4 – gelten seit Beginn dieser Woche für den Sport verschärfte Maßnahmen. Vor allem die Fußballmannschaften sind davon betroffen. So hat zum Beispiel die SSV Dillingen (Kreisklasse West II) mit dem heutigen Gegner SV Scheppach das Heimrecht getauscht und trägt die Partie im benachbarten Landkreis Günzburg aus, wo die Inzidenz (35,4) deutlich niedriger liegt. Auch der SV Holzheim (Kreisliga Nord) spielt nicht – wie ursprünglich geplant – zu Hause, sondern tritt am Sonntag beim SV Donaumünster im Landkreis Donau-Ries an. Dort lag gestern die Inzidenz bei 36,6. Was rund um die Trainingsabende und die Spiele im Landkreis Dillingen zu beachten ist, darauf geben wir hier auf die wichtigsten Fragen ein paar Antworten:

    Welche Akteure dürfen am Training oder an einem Spiel teilnehmen?

    Alle, die entweder zweimal geimpft oder genesen sind. Auch wer einen negativen Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorzeigen kann, darf am Training oder an einem Spiel teilnehmen. Für Kinder unter 14 Jahren gilt diese Regelung nicht. Sie dürfen in Gruppen bis zu 20 Personen Sport betreiben.

    Wer kontrolliert, ob die Vorschriften eingehalten werden?

    Da die offiziellen Behörden (Gesundheitsamt des Landkreises, Ordnungsämter der Kommunen) allenfalls Stichproben machen könnten, liegt die Aufsicht in erster Linie bei den Vereinen selbst. Verantwortlich ist der jeweilige Corona-Beauftragte. Beim Bayernligisten FC Gundelfingen ist dies zum Beispiel der ehemalige Trainer der zweiten Mannschaft, Florian Strehle, beim Bezirksligisten TSV Wertingen Abteilungsleiter Christoph Krebs. In beiden Vereinen sind die meisten Spieler bereits zweimal geimpft, „aber es gibt auch noch einige Ungeimpfte“, betont Krebs. „Ohne Testnachweis trainiert oder spielt bei uns keiner“, so der Wertinger Funktionär zur aktuellen Lage. Die neuen Regelungen bewirken, dass die Ehrenamtlichen in den Vereinen noch mehr gefordert sind. Der Vorsitzende der SSV Dillingen, Christoph Nowak, übt deshalb scharfe Kritik an der Politik und hat sich in dieser Woche schriftlich an Landrat Leo Schrell sowie an die beiden Landtagsabgeordneten Georg Winter (CSU) und Fabian Mehring (Freie Wähler) gewandt. Unter anderem schreibt Nowak: „Hier wird die Verantwortung und der Mehraufwand seitens der Politik wieder einmal kurzerhand auf das Ehrenamt abgewälzt. Ich persönlich stehe vor der Entscheidung, ob eine künftige ehrenamtliche Tätigkeit angesichts solcher Voraussetzungen überhaupt noch Sinn macht.“

    Wie viele Fans sind bei den Spielen am kommenden Wochenende zugelassen?

    Das kommt auf das jeweilige Sportgelände an. Die oberste Grenze liegt bei 1500. Von solchen Zahlen können die Landkreisvereine jedoch nur träumen. Der Durchschnitt bei Spielen in den unteren Ligen liegt zwischen 80 und 150. Erlaubt sind 200 Zuschauer auf Stehplätzen, wobei der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden muss. Gibt es auf der Sportanlage feste Sitzplätze, zum Beispiel auf einer Tribüne, könnten theoretisch 1300 weitere Fans eingelassen werden. Beim Totopokalspiel des FC Gundelfingen gegen den Drittligisten Türkgücü München am vergangenen Dienstag waren 750 Besucher anwesend.

    Müssen sich Fußball-Zuschauer registrieren lassen und eine Maske tragen?

    Zweimal „Ja“! Besucher – egal ob geimpft, genesen oder getestet – tragen sich entweder in eine Liste ein oder registrieren sich per Luca-App. Die Markenpflicht gilt beim Einlass an der Kasse, beim Gang zur Toilette oder beim Kauf von Getränken und Speisen. Am Platz kann die Maske abgenommen werden. Diese Regelung gilt nicht nur im Landkreis Dillingen, sondern bayernweit. Kein „3G“? Kein Einlass!

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