Man mag sich gar nicht ausmalen, was hätte passieren können. Hätte das Personal den Benzingeruch nicht bemerkt. Hätte das nichts ahnende Opfer sein Wasserglas ausgetrunken. Zwar wäre die Menge an Feuerzeugbenzin, die der 77-jährige Angeklagte seinem Zimmernachbarn im Sontheimer Seniorenheim ins Glas geschüttet haben soll, laut Anklageschrift nicht tödlich gewesen. Gesundheitliche Schäden aber wären wohl nicht ausgeblieben.
Sontheim