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Kotverdreckte Kühe: Strafanzeige gegen Hofbetreiber im Kreis Dillingen

Landkreis Dillingen

Kotverdreckte Kühe: Strafanzeige gegen Hofbetreiber im Kreis Dillingen

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    PETA hat Strafanzeige gegen einen Hofbetreiber im Landkreis Dillingen gestellt. Die Vorwürfe: Anbindehaltung und Vernachlässigung.
    PETA hat Strafanzeige gegen einen Hofbetreiber im Landkreis Dillingen gestellt. Die Vorwürfe: Anbindehaltung und Vernachlässigung. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Die Fotos, die die Tierschutzorganisation PETA gemacht und der Öffentlichkeit zugespielt hat, sprechen eine klare Sprache: Zu sehen sind Rinder, die bis oben hin mit Kot verdreckt in einem Stall stehen – angebunden. PETA beschreibt die Situation so: „verheerende Lebensumstände“. Eine sogenannte Whistleblower-Meldung machte die Tierschutzorganisation auf diese „tierquälerische Rinderhaltung im Landkreis Dillingen aufmerksam“, heißt es in der Pressemitteilung. Whistleblower sind Personen, die für die Öffentlichkeit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang weitergeben. Sprich: Jemand hat den Zustand in diesem Stall eines Hofbetreibers im Landkreis Dillingen festgestellt und an PETA weitergegeben.

    Die Organisation, die weltweit mit ihren Aktionen für Aufsehen sorgt, schreibt weiter, dass die Tiere „unter artwidrigen Bedingungen in Anbindehaltung leben“ müssten. Zugespielte Aufnahmen würden Rinder zeigen, welche an kurzen Ketten angebunden seien. Die Tiere seien teils stark mit Kot verdreckt und hätten keine trockenen Liegeflächen zur Verfügung. PETA hat daher am 18. November bei der Staatsanwaltschaft Augsburg Strafanzeige gegen alle Verantwortlichen im Betrieb erstattet. Zudem hat die Organisation umgehend das zuständige Veterinäramt in Dillingen über die Missstände informiert und um eine Überprüfung gebeten. Und weiter: Die Bedürfnisse nach Bewegung und sozialem Zusammenleben der sensiblen Tiere würden in solchen Haltungen nicht erfüllt.

    Anbindehaltung bei Kühen: Was ist strafbar und was nicht?

    Auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigt das Landratsamt Dillingen, dass es Kenntnis von diesem Fall habe. In der Stellungnahme heißt es: „Aus rein fachlicher Sicht steht die dauerhafte Anbindehaltung im Widerspruch zu den Bestimmungen des Paragraf 2 des Tierschutzgesetzes, in dem eine verhaltensgerechte Unterbringung von Tieren gefordert wird und nach dem es verboten ist, die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung so einzuschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Jedoch beinhalten weder das Tierschutzgesetz noch die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zum jetzigen Zeitpunkt im Wortlaut ein ausdrückliches Verbot von Anbindehaltungen. Ob die Vorgaben einer verhaltensgerechten Unterbringung eingehalten sind, kann daher nur im Einzelfall beurteilt werden.“

    Der Hofbetreiber beziehungsweise der Betrieb ist dem Dillinger Veterinäramt bekannt, heißt es. Der Betrieb sei durch die zuständigen Bediensteten auch bereits kontrolliert worden. Im vorliegenden Fall seien die Tiere bei der Kontrolle weder übermäßig verschmutzt gewesen, noch lagen sonstige haltungsbedingte Schäden oder Ähnliches bei den Tieren vor, so teilt es das Landratsamt am Freitag mit. Ein Teil der Anbindehaltung sei bereits in eine Laufbox umgewandelt worden. Bei den sich derzeit noch in Anbindehaltung befindlichen Tieren werde diese, so der Betriebsinhaber gegenüber den Verantwortlichen des Landratsamts, „kurz- bis mittelfristig in Laufboxenhaltung umgestaltet“.

    PETA-Anzeige: Leiden der Rinder sollen ernst genommen werden

    PETA, die laut eigenen Angaben bereits Strafanzeige erstattet hat, fordert weiter: „Wir rufen die Staatsanwaltschaft dazu auf, die Leiden der Rinder ernst zu nehmen und die quälerische Anbindehaltung zu sanktionieren“, so Lisa Redegeld, Fachreferentin für Whistleblower-Fälle bei PETA. „Rinder dürfen nicht länger als Objekte in Ställen festgekettet und in ihren eigenen Fäkalien gehalten werden, sondern müssen als fühlende Individuen ihr Recht auf Bewegung, körperliche Unversehrtheit und Freiheit realisieren können. Die Politik sollte zudem attraktive Beratungs- und Förderpakete anbieten, um landwirtschaftliche Betriebe beim Umstieg auf eine tierfreundliche, vegane Landwirtschaft zu unterstützen.“ Auf Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft Augsburg heißt es, dass ein Vorgang von PETA vorliege, aber nicht bestätigt werden könne, um welchen Fall konkret es sich handle.

    Rinder in Anbindehaltung erleiden laut PETA „Körperliches und psychisches Leid“

    Rinder in Anbindehaltung würden „unzumutbares körperliches und psychisches Leid“ ertragen, so PETA. Die Tiere essen, ruhen, stehen, liegen, koten und urinieren an einem Platz im Stall und können sich dabei nicht einmal umdrehen. Die Anbindehaltung von Rindern erfülle den Tatbestand der quälerischen Tiermisshandlung nach § 17 Nr. 2 lit. b) Tierschutzgesetz, da die Tiere hierdurch in nahezu all ihren natürlichen Verhaltensweisen und Grundbedürfnissen stark eingeschränkt werden. Dies werde auch „erzwungenes Nichtverhalten“ genannt. So steht es in der Pressemitteilung der Tierschutzorganisation.

    Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zum Tierschutzgesetz enthält laut PETA einen Passus, wonach ein Tier grundsätzlich „nicht angebunden gehalten werden [darf]“. Dies widerspreche jedoch nicht der Tatsache, dass die Anbindehaltung bereits jetzt den Tatbestand der quälerischen Tiermisshandlung erfülle. Die dauernde Fixierung beeinträchtige das Wohlbefinden der Rinder laut Mitteilung der Tierschutzorganisation derart, dass erhebliche Leiden verursacht würden. (mit AZ)

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