Kürzlich hatte die bayerische Staatsregierung eine Entscheidung in Sachen Riedstrom getroffen. Landwirte sollten 80 Prozent der Schäden erstattet bekommen, so die Einigung. Eine Bagatellgrenze für Schäden unter 5000 Euro wurde ebenso festgesetzt.
Der Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hatte sich für einen verbindlichen Riedstromvertrag ausgesprochen, der Entschädigungszahlungen auch in Zukunft regelt. Die CSU zögert noch. Die AfD hat zum Thema Riedstrom ebenfalls Anträge eingebracht, über die am Mittwoch im Finanzausschuss des Landtages gesprochen wurde.
AfD-Anträge wurden im Finanzausschuss abgelehnt
In den Anträgen geht es um die Entschädigung der Landwirte, der privaten Haushalte und eine festgeschriebene Riedstromvereinbarung für künftige Hochwasserfolgen. Aufgrund einer „bewussten politischen Entscheidung“ werde das Donauwasser im Hochwasserfall ausgeleitet, so heißt es in einem der drei Anträge. Die Hauptlast der Schäden trügen die Landwirte, Hochwasserschutz sei aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, so die Begründung. Die AfD fordert eine Entschädigung über 90 Prozent der Schadenssumme. Nicht nur für Landwirte, sondern auch für Privathaushalte im Donauried.
Zudem fordert die Partei eine „verbindliche Riedstromvereinbarung“, in der eine Entschädigung über 90 Prozent der Schadenssumme ohne Unter- und Obergrenzen vorgesehen sein müsse. Den Streit, ob die Ausuferung ins Donauried eine Ausleitung und damit eine bewusste Entscheidung ist, gibt es schon lange. Regierung und Wasserwirtschaftsamt weisen darauf hin, dass es sich, ob Ausuferung an den Staustufen oder nicht, um das schon immer dagewesene, natürliche Überschwemmungsgebiet der Donau handelt. Andere, darunter auch einige Landwirte, argumentieren, dass die Ausleitung gezielt erfolge. Die AfD-Anträge wurden am Mittwoch im Finanzausschuss abgelehnt. Der Landtag wird zu einem späteren Zeitpunkt darüber beraten.
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