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Lauingen: Stadtrat Lauingen beschließt neue Hebesätze

Lauingen

Stadtrat Lauingen beschließt neue Hebesätze

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    Da die alte Berechnung der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft wurde, gelten ab Januar 2025 neue Regelungen.
    Da die alte Berechnung der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft wurde, gelten ab Januar 2025 neue Regelungen. Foto: Jakob Stadler (Archivbild)

    Der Lauinger Stadtrat hat in der letzten Sitzung vor Weihnachten einstimmig die neuen Hebesätze der Grundsteuer beschlossen, die ab Januar 2025 gelten. Grund für die Anpassung ist eine Grundsteuerreform der Bundesregierung, da die alte Regelung als verfassungswidrig eingestuft wurde. Andreas Schmid, Kämmerer der Stadt, stellt die neuen Regelungen vor. So wurden durch die Grundsteuer im Jahr 2024 etwas mehr als 1,7 Millionen Euro eingenommen. Die neuen Hebesätze werden für vergleichbare Einnahmen sorgen. „Wir werden die Vorgabe, einkommensneutral zu wirtschaften, natürlich einhalten“, erklärt Schmid.

    Der Hebesatz A für land- und forstwirtschaftliche Flächen bleibt wie gehabt bei 410 Prozent des Grundsteuermessbetrags, welcher zuvor vom Finanzamt festgestellt wurde. Der Hebesatz B für Wohn- und Gewerbeflächen sinkt auf 285 Prozent, da für diese Flächen der Messbetrag gestiegen ist. So kommt die Stadt Lauingen am Ende auf vergleichbare Einnahmen. Bei Einzelpersonen wird sich der exakte Beitrag ändern, wenn auch meist nur geringfügig. Markus Hoffmann, Fraktionsvorsitzender der CSU, stellt eine Beispielrechnung auf. Er selbst werde im kommenden Jahr 36 Euro weniger, der zweite Bürgermeister Albert Kaiser 34 Euro mehr zahlen. „Das sind keine Unsummen für die einzelnen Steuerzahler.“

    Bürgermeisterin Katja Müller betont, dass die Umstellung nicht dazu genutzt werde, die Einnahmen der Stadt zu erhöhen. Anschließend weist sie darauf hin, dass sich Bürgerinnen und Bürger bei Rückfragen an das Finanzamt wenden müssen. „Wir sind nur das ausführende Organ.“ In der kurzen Diskussion um die Reform wird bedauert, dass in der bayerischen Neuregelung der Grundsteuer der Grundstückswert keine Rolle spielt. „Es ist schade um die Gerechtigkeit“, sagt Dritter Bürgermeister Dietmar Bulling.

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