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Baustelle: Herzog-Georg-Straße in Lauingen wird teilweise gesperrt
![Wer die Herzog-Georg-Straße in Lauingen stadtauswärts fährt, wird in den kommenden Wochen umgeleitet. Wer die Herzog-Georg-Straße in Lauingen stadtauswärts fährt, wird in den kommenden Wochen umgeleitet.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674498059-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Wegen Bauarbeiten wird die Herzog-Georg-Straße in Lauingen einseitig gesperrt. Wie lange die Maßnahme anhalten soll.
Wegen einer Baumaßnahme im Bereich Herzog-Georg-Straße 2 bis 3 (zwischen der Einmündung Rosenstraße und Brunnenstraße) wird die Straße teilweise gesperrt. Autofahrer müssen in den kommenden Wochen mit Umleitungen und Verzögerungen rechnen. Die Stadt Lauingen teilt folgende Verkehrsregelung mit:
Vom Montag, 1. Juli, bis Samstag, 13. Juli, wird die Herzog-Georg-Straße stadteinwärts von der Andreaskirche bis zum Einmündungsbereich Brüderstraße/Albertusstraße halbseitig gesperrt und ist nur einspurig befahrbar. Der Gehweg im Baustellenbereich wird komplett gesperrt. Fußgänger können den gegenüberliegenden Gehweg benutzen. Der Verkehr von der Innenstadt in östlicher Richtung wird über die Brüderstraße/Johannesstraße/Schabringer Straße umgeleitet.
Die Parkplätze nahe der Baustelle an der Herzog-Georg-Straße in Lauingen bleiben gesperrt
Mit sogenannten Vorwegweisern in der Donaustraße und in der Gundelfinger Straße werden Verkehrsteilnehmer bereits auf die Einschränkungen aufmerksam gemacht, heißt es in der Pressemitteilung. Im Zuge der Baumaßnahme bleiben die Parkplätze und der Gehweg im Baustellenbereich bis voraussichtlich Ende des Jahres gesperrt.
Anlieger und Grundstückseigentümer wurden rechtzeitig über die Maßnahme informiert, so die Mitteilung der Stadt. Die Erreichbarkeit für Einsatz- und Versorgungsfahrzeuge ist gewährleistet. Mit der ausführenden Baufirma sei vereinbart, dass der Straßenverkehr nicht mehr als nötig beeinträchtigt werden darf. Trotzdem werden alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis gebeten, dass es während des gesamten Zeitraums der Baumaßnahme zu Einschränkungen kommen kann. (AZ)
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