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Landkreis Dillingen: Zigarettenautomaten in Medlingen gesprengt: Vier junge Männer stehen vor Gericht

Landkreis Dillingen

Zigarettenautomaten in Medlingen gesprengt: Vier junge Männer stehen vor Gericht

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    Zwei Zigarettenautomaten wurden in Medlingen und Bächingen gesprengt. Vier junge Männer mussten sich deshalb vor dem Amtsgericht Dillingen verantworten.
    Zwei Zigarettenautomaten wurden in Medlingen und Bächingen gesprengt. Vier junge Männer mussten sich deshalb vor dem Amtsgericht Dillingen verantworten. Foto: Dominik Bunk (Symbolbild)

    Es ist die Nacht des 30. Dezembers 2022 – ein Tag vor Silvester. In Medlingen ist es eigentlich still um diese Zeit. Plötzlich: ein lauter Knall. "Das war um einiges lauter als ein Polen-Böller. Ich war danach quasi im Bett gestanden", sagt ein Zeuge bei der Verhandlung im Dillinger Amtsgericht. Dieser Knall hat vier junge Männer auf die Anklagebank des Dillinger Amtsgerichts gebracht. War hier "hohe kriminelle Energie" oder "jugendlicher Leichtsinn" im Spiel, wie es Staatsanwaltschaft und Verteidigung formulieren? Drei von ihnen wird vorgeworfen, zwei Zigarettenautomaten – einen in

    In diesem Fall hätte er die Pflicht gehabt, seine Freunde anzuzeigen. Im Gegensatz zu den anderen Dreien, die die Tat vollumfänglich gestehen, macht der 22-Jährige, seit einem Jahr Bundeswehr-Soldat, keine Angaben dazu. Die mutmaßlichen Täter bedauern das Geschehene. Eigentlich hätten alle drei einen Täter-Opfer-Ausgleich herbeiführen wollen. Das geschädigte Unternehmen habe allerdings mehrfach nicht auf anwaltliche Schreiben reagiert.

    Ein mutmaßliches Tatwerkzeug wurde von einem Nachbarn geliehen

    Einer der Zeugen wohnt in der Nachbarschaft eines Angeklagten. Der habe ihn nach einem Akku-Winkelschleifer gefragt, den er ausleihen wollte. "Ich sollte es seinen Eltern nicht sagen", erklärt er Richterin Andrea Eisenbarth. "Ich habe mir nichts dabei gedacht. Der wollte bei einem Kumpel etwas flexen", sagt der 34-Jährige. Auf die Frage, ob er das Arbeitsgerät wieder zurückbekommen habe, antwortet er: "Ja, von der Polizei." Denn die Angeklagten sollen einen der Automaten erfolglos damit bearbeitet haben, bevor sie zur Pyrotechnik gegriffen haben.

    Die Staatsanwältin geht in ihrem Plädoyer von "hoher krimineller Energie" aus. Diese Art von Böllern, sogenannte "Blitzknallsätze" mit sehr hoher Sprengkraft, seien das beliebteste Mittel, um Automaten aufzusprengen. Deshalb fordert sie für die drei mutmaßlichen Täter eine Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollen. Für den vierten Angeklagten, den Soldaten, der die Tat nicht im Vorfeld zur Anzeige gebracht hatte, fordert sie eine Geldauflage.

    Die Verteidigung fordert mildere Strafen, ein Anwalt Freispruch

    Die Verteidigung ist da anderer Meinung. Die drei mutmaßlichen Täter hätten sehr früh "reinen Tisch gemacht". Es habe sich zudem nicht um eine ernste, geplante Straftat gehandelt, sondern um "jugendlichen Leichtsinn". Dafür spreche sowohl, dass die Taten nahe an den Wohnorten stattgefunden hätten, als auch dass eines der Werkzeuge aus der Nachbarschaft geliehen worden sei. Zudem seien die Angeklagten ganz in der Nähe von der Polizei aufgegriffen worden, die von einem Anwohner gerufen wurde. Die Planung sei also "dilettantisch" gewesen. 

    Der Anwalt des 22-Jährigen fordert den Freispruch. Zwar habe sein Mandant von den Chats gewusst, aber auch teilweise selbst geschrieben und sich damit selbst belasten müssen. Richterin Eisenbarth spricht ihn frei. Es könne nicht einwandfrei nachgewiesen werden, dass er eine Straftat begangen hat. Die anderen drei Angeklagten verurteilt sie, wie von den Verteidigern gefordert, zu Geldstrafen und der Erfüllung des geplanten Täter-Opfer-Ausgleichs. "Sie haben zwei Automaten ausgewählt, bei denen keine Personen zu Schaden kamen. Ich glaube tatsächlich, dass Sie sich nicht groß Gedanken gemacht haben, ob Sie eine Straftat begehen", sagt sie zu den Angeklagten. Deshalb könne sie keine Schwere der Schuld feststellen. Die Richterin betont allerdings auch: "Ein Kinkerlitzchen ist es nicht, was Sie gemacht haben." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

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