Es ist Sommer 2018. Ein bis heute unbekannter Mann besucht eine Metzgerei im Landkreis Dillingen, bringt drei Ziegen zum Schlachten mit. Ihnen wird die Kehle durchgeschnitten. Ohne Betäubung. Ohne Bolzenschuss. Zwei Lebensmittelkontrolleure, die zu dem Zeitpunkt einen Nachbarbetrieb inspizieren, hören die Tiere und sehen sich die Sache genauer an. Am Ende landet der Inhaber der Metzgerei vor Gericht. Zwei Mal.
Dieser Ablauf war 2021 vor dem Amtsgericht in Dillingen zu hören. Dem Inhaber wurde der Prozess wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gemacht. Denn das Schlachten ohne Betäubung ist grundsätzlich verboten – außer man hat eine Ausnahmegenehmigung, etwa um aus religiösen Gründen ein Tier zu schächten. Damals war die Staatsanwaltschaft der Überzeugung, dass der Metzger bei der Tat anwesend war – und dank seiner jahrelangen Berufserfahrung genau wusste, dass die Tiere extreme Schmerzen erleiden. Der Sachverhalt war verworren: Von einem unbekannten chinesischen Mann war die Rede, der die Tiere vorbeibrachte und selbst tötete, während ein Mitarbeiter deren Köpfe hielt. Ein Zeuge sagte zudem aus, dass der Inhaber selbst nicht anwesend war, als die Ziegen den Tod fanden. Der Unbekannte wiederum sei plötzlich verschwunden. Vor dem Dillinger Amtsgericht endete die Verhandlung damals mit einem Freispruch. Nach Ansicht des Gerichts konnte nicht eindeutig nachgewiesen werden, dass die Tiere lang anhaltende Schmerzen erlitten haben.
Vor dem Landgericht geht es um den übrigen Werdegang des Metzgers
Der Staatsanwaltschaft reichte das jedoch nicht. Sie legte Berufung gegen das Urteil ein. Also landete der Mann nun vor der Strafkammer des Landgerichts in Augsburg. Doch inhaltlich ging es nicht mehr darum, ob die Tiere Schmerzen litten und wie lange, sondern um den übrigen Werdegang des Metzgers.
Denn die Rechtsanwälte Markus Kraus und Peter Herzog strengten gleich zu Beginn der Verhandlung am Dienstag ein Rechtsgespräch an. Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung einigten sich darin auf eine Einstellung des Verfahrens, sofern der Angeklagte 4000 Euro als Geldauflage bezahlt – allerdings unter der Bedingung, dass keine weiteren Verstöße gegen das Tierschutzgesetz anhängig sind. Auf die Weise, so Richterin Tanja Horvath, könne man die Problematik umgehen, die auch das Amtsgericht in Dillingen bereits beschäftigte: Nämlich die Fragen, ob der Metzger an der Tat beteiligt war und ob die Tiere lang anhaltende Schmerzen litten. Letztere werden im Tierschutzgesetz explizit erwähnt und würden eine strengere Verurteilung möglich machen. Laut den beiden Lebensmittelkontrolleuren, die in den vergangenen Jahren für die Metzgerei zuständig waren, gab es keine tierschutzrechtlichen Verstöße mehr. Allerdings habe man bei Kontrollen kleinere bauliche und hygienische Mängel beanstandet.
Damit wurde das Verfahren gegen den Metzger eingestellt. Er muss nun 500 Euro an den Lebenshof Hohenwart in Germering im Kreis Fürstenfeldbruck bezahlen. Dort kommen Haus- und Nutztiere unter, die vor dem Tod gerettet wurden. Weitere 3500 Euro gehen an die Jugendhilfeeinrichtung Brücke Augsburg.