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Landkreis Dillingen: Was bei diesem Wintereinbruch zu beachten ist

Landkreis Dillingen

Was bei diesem Wintereinbruch zu beachten ist

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    Die kommunalen Satzungen schreiben den Bürgerinnen und Bürgern in der Regel vor, dass die Bürgersteige von Schnee und Eis freizuräumen sind.
    Die kommunalen Satzungen schreiben den Bürgerinnen und Bürgern in der Regel vor, dass die Bürgersteige von Schnee und Eis freizuräumen sind. Foto: Roland Furthmair

    Eis, Schnee und gefährliche Glätte bestimmen neuerdings das Straßenbild. Viele Bürger und Bürgerinnen fragen sich jetzt, welche Versicherungen bei möglichen Schäden zuständig sind, wenn Gehwege vielerorts zur gefährlichen Rutschbahn für Passantinnen und Passanten geworden sind. Die kommunalen Satzungen schreiben den Bürgern in der Regel vor, dass die Bürgersteige von Schnee und Eis freizuräumen sind. "Je nach Regelung ist das meistens von 7 oder 8 Uhr morgens bis 20 Uhr am Abend der Fall", teilt Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbands Schwaben im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), mit.

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