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Landkreis Dillingen: Wahlrechtsreform: Urteil wird völlig unterschiedlich bewertet

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Wahlrechtsreform: Urteil wird völlig unterschiedlich bewertet

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    Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform der Koalition in Teilen abgelehnt. Jedoch sehen die Abgeordneten Christoph Schmid und Ulrich Lange die neue Lage sehr unterschiedlich.
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform der Koalition in Teilen abgelehnt. Jedoch sehen die Abgeordneten Christoph Schmid und Ulrich Lange die neue Lage sehr unterschiedlich. Foto: Montage AZ, Berthold Veh, Uli Deck (dpa)

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition in Teilen gekippt. Sie sei in manchen Punkten verfassungswidrig, hieß es. Die beiden Bundestagsabgeordneten aus dem Wahlkreis, Ulrich Lange (CSU) und Christoph Schmid (SPD), bewerten das Urteil allerdings völlig unterschiedlich. Geklagt hatten unter anderem die CSU und die Linke.

    Durch die Wahlrechtsreform soll der immer weiter gewachsene Bundestag verkleinert werden

    Ziel der Reform war es, den Bundestag dauerhaft auf 630 Mandate zu verkleinern. Aus diesem Grund wird es durch die Reform Überhangs- und Ausgleichsmandate nicht mehr geben. Bisher zogen alle direkt gewählten Kandidatinnen und Kandidaten in den Bundestag ein. Bekam eine Partei so mehr Sitze, als ihr nach der Zweitstimme zustand (Überhangmandat), wurden den anderen Parteien Ausgleichsmandate zugeteilt, um die prozentuale Sitzverteilung wiederherzustellen. Dadurch blähte sich der Bundestag immer weiter auf.

    Bei der kommenden Bundestagswahl kann es passieren, dass ein Direktmandat gewonnen wird, die Person jedoch nicht in den Bundestag einzieht, da seine oder ihre Partei nicht genug Zweitstimmen bekommen hat. Diese Regelung wurde in Karlsruhe bestätigt. Die Grundmandatsklausel wird wiederum entgegen der Pläne der Koalition weiterhin gelten. Dadurch können Parteien, die zwar weniger als fünf Prozent der Gesamtstimmen, aber mindestens drei Direktmandate erzielt haben, weiterhin in den Bundestag einziehen.

    Ulrich Lange: „Das Urteil heilt das Ampel-Wahlrecht allerdings nur teilweise“

    „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine große Niederlage für die Ampel, was die geplante Abschaffung der Grundmandatsklausel angeht“, sagt der Nördlinger Ulrich Lange. Jetzt sei immerhin garantiert, dass Parteien mit drei erfolgreichen Direktkandidaten weiterhin im Bundestag vertreten sind. Alles andere hätte Langes Worten zufolge gerade in Bayern – dort gewinnt die CSU regelmäßig fast alle Direktmandate – zu widersinnigen Zuständen geführt. „Damit ist ein Minimalziel von uns als Kläger erreicht“, stellt Jurist Ulrich Lange fest

    CSU-Bundestagsabgeordneter Ulrich Lange ist der Meinung, dass die Ampel mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform eine Niederlage kassiert habe.
    CSU-Bundestagsabgeordneter Ulrich Lange ist der Meinung, dass die Ampel mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform eine Niederlage kassiert habe. Foto: Berthold Veh

    „Das Urteil heilt das Ampel-Wahlrecht allerdings nur teilweise“, fährt Lange fort. Denn die grundsätzliche Problematik der Missachtung des Direktmandats und damit des Wählerwillens bleibe erhalten. Nach wie vor ziehen nach dem neuen Gesetz Wahlkreissieger nicht automatisch in den Bundestag ein. Das, so Lange, sei den Wählern nicht vermittelbar und mache das Wahlrecht nicht verständlicher. „Der Nichteinzug eines direkt gewählten Abgeordneten ist für die Wähler ein Frustrationserlebnis sondergleichen und wirkt als Brandbeschleuniger für die Politikverdrossenheit“, sagt der 55-Jährige. Lange weist darauf hin, dass es mit dem Wahlrecht der unionsgeführten Bundesregierung es eine Alternative gegeben hätte. „Diese Alternative hätte sichergestellt, dass gewählte Kandidaten im Wahlkreis auch künftig in jedem Fall in den Bundestag einziehen und der Bundestag signifikant verkleinert wird“, sagt Lange.

    Die SPD sieht wiederum die Wahlrechtsreform in großen Teilen bestätigt

    Sozialdemokrat Christoph Schmid wertet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform der Koalition aus SPD, Grünen und FDP völlig anders. „Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt große Teile der von unserer Koalition auf den Weg gebrachten Wahlrechtsform.“ Das Verhältniswahlrecht müsse den Willen der Wähler und Wählerinnen im Parlament richtig abbilden. „Dies war schon immer meine Auffassung, die durch das Urteil nochmals gefestigt wird. Unser Ziel war es, den Bundestag zu verkleinern und dieses Versprechen haben wir gehalten“, erläutert der frühere Alerheimer Bürgermeister. Nach jahrzehntelanger Blockade durch die Union sei dies ein großer Erfolg für die Ampel und für das Parlament, dessen Arbeit effektiver werden soll.

    SPD-Bundestagsabgeorddneter Christoph Schmid sieht große Teile der Wahlrechtsreform durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt.
    SPD-Bundestagsabgeorddneter Christoph Schmid sieht große Teile der Wahlrechtsreform durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt. Foto: Berthold Veh (Archivbild)

    Für die freien Wähler könnte die Grundmandatsklausel ein Weg in den Bundestag sein

    „Der zentrale Baustein der Wahlrechtsreform, die Nichtzuteilung von Direktmandaten, wurde vom Gericht als verfassungsgemäß anerkannt. Somit gilt, dass eine Partei nur so viele Sitze im Parlament erhält, wie ihr nach dem Landeszweitstimmenergebnis zustehen“, führt Schmid fort. Dies könne unter Umständen bedeuten, dass nicht alle gewonnenen Direktmandate im Bundestag besetzt werden. Damit werde das Verhältniswahlrecht deutlicher als bisher gestärkt. „Überhangs- und Ausgleichsmandate gehören hoffentlich der Vergangenheit an“, sagt Schmid.

    Die Übergangsregelung zur Grundmandatsklausel sei laut Schmid zu verkraften. Hier könnte sich die Klage für die CSU aber noch als Bumerang erweisen, wenn die Freien Wähler bei der nächsten Bundestagswahl drei Direktmandate gewinnen sollten. „Somit könnte eine reine Regional-Partei den Einzug in den Bundestag schaffen und sich als bayerisches Sprachrohr andienen“, erklärt Schmid.

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