Kein Feuerwerk, kein Anstoßen mit den Nachbarn auf der Straße und keine großen Feiern mit Freunden und Verwandten. Auch zum Jahreswechsel ist heuer vieles anders. Was erlaubt ist, und was nicht, sorgt bei vielen Menschen derzeit für Verwirrung. Was gilt denn nun in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar? Sind Böller, Raketen und anderes Feuerwerk wirklich verboten, wo doch die Artikel zuletzt in sämtlichen Discounter-Prospekten angepriesen waren? Wir haben die wichtigsten Antworten zusammengefasst.
Feuerwerk auf allen öffentlichen Plätzen mit Maskenpflicht ist verboten
Der Feuerwerksverkauf, das steht bereits seit dem 15. Dezember fest, muss heuer ausfallen. Dazu hatten sich Bund und Länder entschieden. Krankenhäuser sollten nicht zusätzlich durch Feuerwerksverletzungen belastet werden, heißt es in der gültigen Infektionsschutzverordnung. Wer sich nun darüber freut, in weiser Voraussicht im vergangenen Jahr nicht alle Knallkörper abgebrannt zu haben, und sie dieses Jahr einsetzen möchte, sollte vorsichtig sein. Die Dillinger Polizeihauptmeisterin Katharina von Rönn erklärt: „Das Mitführen von Feuerwerk der Kategorie F2, dazu gehört Kleinfeuerwerk wie Raketen und Böller, ist auf öffentlichen Plätzen verboten.“ Nach Angaben des Dillinger Landratsamtes sind das konkret alle Bereiche, für die eine Maskenpflicht gilt.
Da auch für die Silvesternacht die coronabedingte nächtliche Ausgangssperre bestehen bleibt, bedeutet das außerdem, dass ab 21 Uhr Haus und Wohnung nur noch aus einem triftigen Grund verlassen werden dürfen. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder das Anstoßen mit den Nachbarn auf der Straße fällt nicht in diese Kategorie. Wer aber bei sich selbst auf dem Grundstück böllern möchte, der kann das nach Angaben von Polizeisprecherin von Rönn im Landkreis tun. „Wer nicht auf Feuerwerk verzichten will, kann es im eigenen Garten, auf dem Balkon oder der Terrasse abbrennen“, sagt sie. Dabei sollte der Abstand zum Nachbarn, den Häusern, sowie Bäumen und Sträuchern aber unbedingt eingehalten werden, mahnt sie. In Großstädten wie Nürnberg und München ist dagegen auch das Abbrennen auf dem Privatgrundstück verboten, weiß von Rönn. In Augsburg hatte das Verwaltungsgericht diese Regelung zuletzt nach einer Klage gekippt.
Silvester 2020: Was es kostet gegen die Auflagen zu verstoßen
Auch die über Weihnachten gelockerten Kontaktbeschränkungen gelten wieder. Die Polizeihauptmeisterin sagt: „Die Einhaltung und Überwachung der Auflagen haben eine hohe Priorität für uns.“ Zwar hätten die Beamten Verständnis dafür, dass man gemeinsam das neue Jahr feiern möchte – trotzdem müssen die derzeit geltenden Regeln eingehalten werden. Diese Vorgaben dienten dem Schutz aller Bürger und sollten deshalb nicht missachtet werden, betont die Polizeihauptmeisterin.
Wer trotzdem gegen die Auflagen verstößt, der muss mit einem Bußgeld rechnen. Das Verlassen der eigenen Wohnung ohne triftigen Grund, erklärt die Polizeisprecherin, koste 250 Euro. Weit tiefer in die Tasche greifen muss, wer am 31. Dezember eine Veranstaltung durchführt. „Das können dann schon mehrere tausend Euro Bußgeld sein“, sagt sie. Auch ein Verstoß gegen das Feuerwerksverbot kann teuer werden. 500 Euro müssten nach Angaben des Landratsamtes dann bezahlt werden.
Leser im Landkreis Dillingen halten Feuerwerksverbot für sinnvoll
Wie jedes Jahr am Silvesterabend sei die Polizei auch heuer mit einer erhöhten Anzahl von Einsatzkräften unterwegs. In den Vorjahren, so von Rönn, seien die Beamten hauptsächlich von Sachbeschädigungen durch Feuerwerkskörper auf Trab gehalten worden. Häufig stünden am Silvesterabend auch Körperverletzungsdelikte und Auseinandersetzungen auf der Tagesordnung. Katalysator sei oftmals der hohe Alkoholkonsum. Aber auch verletzte Personen beschäftigen die Polizeibeamten in einer typischen Neujahrsnacht. „Der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerk ist ein alljährlich wiederkehrendes Ereignis“, sagt die Sprecherin. In der Vergangenheit habe das teils zu heftigen Bränden in Wohnhäusern oder auf Firmengeländen geführt. In Lauingen war im vergangenen Jahr beispielsweise eine Werkhalle betroffen. In diesem Jahr erwartet die Polizei aufgrund der geltenden Corona-Regeln allerdings einen ruhigeren Jahreswechsel.
Auch die Leser im Landkreis können mit dem Feuerwerksverbot gut leben und halten es in diesen Tagen für sinnvoll. In unserer nicht repräsentativen Online-Umfrage gab das die Mehrheit von ihnen (368) an. Feuerwerkskörper, finden viele von ihnen, seien ohnehin nicht mehr zeitgemäß. Weitere 68 Stimmen bekam die Antwort „Das Verbot ist mir egal“. 144 finden das Verbot zwar blöd, wollen sich aber dennoch daran halten. 107 meinen trotzig: „Ich werde trotzdem böllern.“ Auf unserer Homepage finden Sie eine neue Umfrage. Zum Jahreswechsel wollen wir von Ihnen wissen, ob gute Vorsätze noch zeitgemäß sind und wenn ja, welche. Stimmen Sie ab.
Lesen Sie dazu auch:
- Wie auch Sie im Landkreis Dillingen Igel retten können
- Tipps von den Profis: Wie lässt sich Silvester im Corona-Jahr aufpeppen?
- Rückblick auf 2020 im Landkreis Dillingen: Ein Jahr der Katastrophen?