In der Corona-Pandemie nutzen viele Angestellte die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Damit wird auch das derzeitige Erfordernis nach sozialer Distanzierung erfüllt und die Corona-Pandemie in ihrer Verbreitung gehemmt.
Was epidemiologisch sinnvoll ist, erscheint jedoch im Licht des gesetzlichen Unfall- und Arbeitsschutzes problematisch. Da dieser nur einen Versicherungsschutz bei beruflich veranlassten Tätigkeiten kennt und bei Homeoffice offensichtlich eine Trennung zwischen beruflichen und privaten Aktivitäten kaum möglich ist, kommt es hier regelmäßig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, was noch unter dem gesetzlichen Unfallschutz steht und was nicht.
Über privaten Versicherungsschutz nachdenken
So entschied das Bundessozialgericht 2016, dass ein Sturz beim Holen von Wasser zum Trinken nicht versichert ist. Und das Sozialgericht München verneinte einen Unfallschutz beim Sturz im heimischen Badezimmer.
„Daher ist es durchaus sinnvoll, über einen privaten Versicherungsschutz nachzudenken“, sagt Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbands Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Als sehr sinnvoll erweist sich in dieser Hinsicht die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Sie leistet dann, wenn nach einem Unfall oder einer Krankheit eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent eingetreten ist und sie mindestens sechs Monate dauert. Die Leistungen können individualvertraglich vereinbart werden, also Dauer und Höhe der Rente. Mehr als 60 Prozent vom letzten Bruttoeinkommen ist jedoch nicht erlaubt.“
Was ist mit Rückenbeschwerden?
Eine BU gehört neben der privaten Haftpflichtversicherung zu den elementaren Versicherungen, denn sie deckt den Schutz der eigenen Berufstätigkeit und damit Existenzsicherung ab. Zudem zahlen die gesetzliche Unfall- und Rentenversicherungen in der Regel nur eine kleine Rente wegen einer allgemeinen Erwerbsminderung. Sich frühzeitig über eine private BU zu versichern, bringt eine hohe Beitragsersparnis, merken Aumiller und Kollegen an: „Das Eintrittsalter, aber insbesondere der Gesundheitszustand bei Abschluss sind wesentliche Preistreiber. Denn bei Vorerkrankungen sind Risikozuschläge üblich beziehungsweise gibt es Ausschlüsse für die Vorerkrankungen, etwa wird ein Versicherer in der Regel Rückenleiden bei einer BU ausschließen oder mit hohen Prämienzuschlägen versehen, wenn man vor dem BU-Abschluss schon an einem Bandscheibenvorfall litt.“
Aumiller und Kollegen weisen aber darauf hin, dass inzwischen viele Versicherer statt einer BU-Police abgespeckte biometrische Versicherungen anbieten. Dazu zählen sogenannte EU-Policen, Grundfähigkeits- und Krankheitsschutzbriefe. „Das klingt zwar kompliziert, aber ein Versicherungsvermittler kann hier schnell eine verständliche Orientierung geben“, erklärt Aumiller.
Was genau ist ein Unfall?
Wer sich eine BU nicht leisten will oder kann, hat dennoch die Möglichkeit, über eine günstige private Unfallversicherung vorzusorgen. Diese zahlt eine vertraglich vereinbarte Leistung, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis zu einem Unfall führt, wie etwa ein Sturz im heimischen Badezimmer.
„Hier würde auch der Versicherte nicht nur bei einem Sturz im Homeoffice, also während der Arbeitszeit, Versicherungsleistungen erhalten, sondern bei allen möglichen Aktivitäten, unabhängig, ob sie privat oder beruflich veranlasst sind“, sagt Aumiller. „Dabei variieren die Versicherungsleistungen je nach Schwere des Unfalls und Dauer der körperlichen Wiederherstellung zwischen der Zahlung eines Krankenhaustagegeldes, Hilfeleistungen zu Hause, wie etwa Pflege- und Reinigungsservice, bis hin zu einer lebenslangen Unfallrente oder einer Todesfallleistung für Hinterbliebene.“ Wie bei allen Versicherungen helfen bei vertraglichen Details und den konkreten Leistungen die Versicherungskaufleute weiter. Auch in Zeiten der Corona-Pandemie sind zudem Beratungen über Telefon und Videokonferenzen möglich, damit beim Homeoffice Versicherungslücken geschlossen werden können. (pm)
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