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Landkreis Dillingen: Masken warten im ganzen Landkreis Dillingen auf Abholung

Landkreis Dillingen

Masken warten im ganzen Landkreis Dillingen auf Abholung

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    Die Kommunen im Landkreis Dillingen sollten die FFP-2-Masken an Bedürftige verteilen.
    Die Kommunen im Landkreis Dillingen sollten die FFP-2-Masken an Bedürftige verteilen. Foto: Silvio Wyszengrad

    Sie gehören mittlerweile zu unserem Alltag – die FFP2-Masken, die in bestimmten Bereichen getragen werden müssen. Zu Beginn der Verpflichtung ihres Tragens gab es eine Verteilaktion an Bedürftige. Wir haben einmal nachgefragt, nach welchen Kriterien dies über die Bühne ging und wie die Resonanz zu Beginn der Aktion war. Die verschiedenen Fragen haben wir den Verantwortlichen im Landratsamt Dillingen gestellt.

    Wie viele Masken insgesamt wurden an die Gemeinden für Bedürftige ausgegeben?

    An die Kommunen wurden 11.330 Masken für Bedürftige ausgegeben. Daneben erfolgte eine Ausgabe von Masken an die Caritas als Betreiber der Tafeln (3.000 Stück), an die Heime für die bezugsberechtigten Bewohner (2.680 Stück) sowie an die Asylbewerberunterkünfte (500 Stück).

    27 Gemeinden im Landkreis Dillingen

    Wie viele Gemeinden sind es denn insgesamt?

    Es gibt insgesamt 27 Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis.

    Gibt es Zahlen, wie viele Bedürftige/Berechtigte für das kostenfreie Angebot es insgesamt im Landkreis gibt?

    Im Landkreis Dillingen gibt es nach überschlägigen Berechnungen rund 3.000 „Bedürftige“, die entsprechend den Kriterien der Bayerischen Staatsregierung für das kostenfreie Angebot der Versorgung mit FFP-2-Masken in Betracht kommen.

    Wer hat oder musste diese informieren?

    Die Information erfolgte durch das Landratsamt sowie die Bayerische Staatsregierung über die Presse. Zudem haben die Kommunen im Rahmen einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit darüber informiert, wie die Ausgabe der Masken vor Ort in der jeweiligen Kommune erfolgt. Die Ausgabe über die Kommunen war eine von der Bayerischen Staatsregierung vorgeschlagene Ausgabevariante.

    Scheine von der Krankenkasse

    Was passiert mit Masken, die nicht abgeholt wurden?

    Diese verbleiben zunächst bei den Gemeinden, da der Freistaat es offengelassen hat, ob es zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu einer Verteilung an Bedürftige kommt.

    Gab es keine Abstimmung mit den Krankenkassen, da wohl einige Bedürftige bereits hier Berechtigungsscheine erhalten haben?

    Die Berechtigungsscheine der Krankenkassen zum Bezug von FFP-2-Masken knüpfen nicht an die Bedürftigkeit, sondern an das Alter beziehungsweise bestimmte Erkrankungen an und stehen somit in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausgabe von FFP-2-Masken an Bedürftige. Vielmehr erfolgte die Ausgabe an die Bedürftigen vor dem Hintergrund der FFP-2-Maskenpflicht in Geschäften und im Öffentlichen Personennahverkehr.

    Nur 30 Personen haben es in Anspruch genommen

    Übrigens: Nachgefragt bei der Stadt Wertingen wurde mitgeteilt, dass hier ein Kontingent von rund 1100 Masken vom Landratsamt angekommen sei, wobei nur von 30 Personen, die Anspruch auf je fünf Masken hatten, selbige abgeholt wurden. Somit habe man nur 150 Masken ausgeben können. „Darunter befanden sich Bedürftige selbst und pflegende Angehörige“, heißt es aus dem Bürgerbüro. Auch in der Gemeinde Buttenwiesen wurde das Angebot angenommen, aber nicht so wie erwartet: Von den 750 vorhandenen Masken wurden nur 110 vergeben.

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