Der Landkreis Dillingen geht ab 1. Januar 2025 einen weiteren Schritt in Richtung digitale Verwaltung. Ab diesem Zeitpunkt können Bauanträge bei der Behörde elektronisch eingereicht werden. Die wichtigste Änderung ist, dass die Anträge sowohl in digitaler als auch in Papierform direkt beim Landratsamt und nicht mehr bei der Standortgemeinde eingereicht werden müssen. Das Landratsamt informiert anschließend die Kommune und holt, sofern erforderlich, das gemeindliche Einvernehmen ein.
Da bei der digitalen Antragstellung auf die Unterschrift verzichtet wird, muss allerdings zur Legitimation eine sogenannte „BayernID“ bzw. ein „Mein Unternehmenskonto“, über welches man sich mit Elster registrieren kann, vorliegen. Was sich nicht ändert, ist, dass die Kommunen nach wie vor erster Ansprechpartner zur Beratung für Bauherren und Planer sind. Die Neuerung ermöglicht es, alle Anträge und Anzeigen nach der Bayerischen Bauordnung und dem Bayerischen Abgrabungsgesetz, also unter anderem Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Abbruchanzeigen und Abgrabungsanträge, elektronisch einzureichen.
Verfahren sollen durch die Digitalisierung beschleunigt werden
Die Einreichung der Anträge mit allen Unterlagen funktioniert laut Pressemitteilung über einen Online-Assistenten mit Eingabeunterstützung. Damit werden erforderliche Unterlagen gleich bei der Antragstellung automatisiert abgefragt. Eine Antragstellung in Papierform ist aber weiterhin möglich. Nachdem das Landratsamt Dillingen allerdings auch in Papierform eingereichte Anträge digital weiterbearbeitet, entfallen bei der digitalen Antragseinreichung Scan- und Erfassungsarbeiten, was zu einer Beschleunigung der Verfahrensdauern beitragen kann. Die digitale Einreichung bietet weiterhin den Vorteil, dass eventuell fehlende Unterlagen schnell nachgereicht werden können.
Bei Verfahren, für die die Kommune allein zuständig ist, wie zum Beispiel bei Erteilung isolierter Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder bei Genehmigungsfreistellungen, kann der Antragsteller wählen, ob er den Antrag wie bisher in Papierform bei der Kommune einreicht oder digital beim Landratsamt. In diesen Fällen leitet das Amt die Anträge ohne Prüfung an die Kommune weiter. Die elektronische Verwaltung zielt auch auf eine Verfahrensbeschleunigung bei den Bauprojekten ab. Während die Kommunen innerhalb der Zwei-Monats-Frist über das Einvernehmen entscheiden müssen, besteht für das Landratsamt durch das neue Verfahren die Möglichkeit, diesen Zeitraum parallel bereits für die weitere Antragsbearbeitung zu nutzen. (AZ)
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