Nach dem Jahrhundert-Hochwasser in den Landkreisen Dillingen und Günzburg hat sich die Lage mittlerweile wieder etwas entspannt. Das meldet der zuständige Regionalentwicklungsverein Donautal aktiv. In den letzten vier Wochen seien zahlreiche touristische Rad- und Wanderwege kontrolliert worden. Nun können die zuständigen Tourismusorganisationen eine erste Schadensbilanz ziehen. Das Fazit: Das Hochwasser hat weniger Schäden an der touristischen Infrastruktur hinterlassen, als zuerst angenommen. Die vorhandenen Schäden seien zwischenzeitlich zum Teil behoben, mit einigen Einschränkungen ist jedoch weiterhin zu rechnen, meldet der Verein.
Donauradwege sind teilweise nicht befahrbar
Nicht befahrbar sei beispielsweise der Donauradweg im Landkreis Günzburg zwischen Günzburg und Offingen. Dort ist eine Umleitung über die Nebenroute südlich der Donau eingerichtet. Die Flussradwege an Günz, Kammel und Mindel seien durchgängig befahrbar. Allerdings wiesen sie an einigen Stellen Schäden auf, die eine vorsichtige Fahrweise erforderten, so die Pressemitteilung. Entsprechende Hinweisschilder seien angebracht. Auch im Landkreis Dillingen weist die Wegequalität, insbesondere im Donauried, durch ausgewaschene und unterspülte Abschnitte Mängel auf. Radfahrer sollten daher umsichtig fahren.
Der Donauwald-Wanderweg zwischen Günzburg und Schwenningen ist ebenfalls begehbar. Einzelne Abschnitte seien allerdings noch sehr feucht oder teilweise ausgewaschen, so Doautal aktiv. Festes Schuhwerk ist daher unerlässlich. Kritische Abschnitte seien gesperrt und würden vor Ort umgeleitet. Die Etappe 1 Günzburg – Offingen führt weiterhin über die Alternativ-Route Donauhänge südlich der Donau.
Badeverbote sind im Raum Dillingen und Günzburg größtenteils aufgehoben
Das präventiv erteilte Badeverbot wegen möglicher Verunreinigungen durch das Hochwasser und den Starkregen wurde in beiden Landkreisen inzwischen aufgehoben. Allerdings mahnen die Gesundheitsämter weiterhin zur Vorsicht beim Baden in Seen. Das Gesundheitsamt des Landkreises Günzburg hat am 28. Juni 2024 für die Günz, insbesondere für die Badestelle beim städtischen Freibad in Ichenhausen, ein Badeverbot ausgesprochen. Generell sollte nur in Seen oder Weihern gebadet werden, die keine ungewöhnliche Trübung aufweisen. Das heißt, es sollten die Füße noch sichtbar sein, wenn man bis zu den Knien im Wasser steht. Auf den Webseiten der Landratsämter Dillingen und Günzburg wird regelmäßig informiert. (AZ)
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden