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Landkreis Dillingen: Hammer-Attacke in Dillingen: Angeklagter muss nicht in Haft

Landkreis Dillingen

Hammer-Attacke in Dillingen: Angeklagter muss nicht in Haft

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    Erst lautete die Anklage versuchter Mord, am Ende ging selbst die Staatsanwaltschaft nur noch von versuchtem Totschlag aus. Nun wurde ein Mann aus dem Landkreis Dillingen verurteilt.
    Erst lautete die Anklage versuchter Mord, am Ende ging selbst die Staatsanwaltschaft nur noch von versuchtem Totschlag aus. Nun wurde ein Mann aus dem Landkreis Dillingen verurteilt. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Lange Monate des Wartens liegen hinter dem Angeklagten, den Angehörigen und Bekannten, die zu jeder einzelnen Verhandlung seit November vor dem Augsburger Landgericht erschienen sind. An diesem Donnerstagmittag fällt endlich eine Entscheidung. Die Reihen im Zuschauerraum des Schwurgerichtssaals sind gut gefüllt, viele hier hoffen auf ein mildes Urteil. Der Mann auf der Anklagebank, der versucht haben soll, einem anderen den Kopf mit einem Hammer einzuschlagen, erscheint wie immer im blauen Sakko, sitzt zusammengesackt da und wartet auf das fünfköpfige Schwurgericht, das über ihn entschieden hat. Die Tür geht auf, die drei Richter und zwei Schöffinnen kommen in den großen Saal, alles erhebt sich. Dann fällt das Urteil: Der Mitte 40-Jährige ist schuldig des versuchten Totschlags und der Bedrohung. 

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