3000 Euro Geldstrafe und 20.200 Euro Wertersatz soll ein 77-jähriger Rentner aus dem westlichen Landkreis Dillingen bezahlen, dem leichtfertige und vorsätzliche Geldwäsche vorgeworfen werden. Dieses Urteil wurde jetzt vor dem Augsburger Amtsgericht gegen den Rentner ausgesprochen, der fremdes Geld über sein Girokonto hatte laufen lassen. Am Beginn des zweiten Verhandlungstages stand das Gutachten von Prof. Dr. Albert Stein bezüglich der Schuldfähigkeit des Angeklagten. Verschiedentlich waren im Laufe des Verfahrens Bedenken aufgekommen, dass der 77-Jährige möglicherweise nicht so ganz verstanden hätte, was er da überhaupt getan hatte.
Landkreis Dillingen
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