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Landkreis Dillingen: Diese Corona-Regeln gelten jetzt im Landkreis Dillingen

Landkreis Dillingen

Diese Corona-Regeln gelten jetzt im Landkreis Dillingen

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    Die Ausnahme von 2G in der Gastronomie, im Beherbergungswesen, sowie bei sportlicher, musikalischer und schauspielerischer Eigenaktivität für minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, gilt in Bayern und im Kreis Dillingen weiterhin.
    Die Ausnahme von 2G in der Gastronomie, im Beherbergungswesen, sowie bei sportlicher, musikalischer und schauspielerischer Eigenaktivität für minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, gilt in Bayern und im Kreis Dillingen weiterhin. Foto: Jonas Walzberg/dpa (Symbolbild)

    Entgegen dem Beschluss von Bund und Ländern, auch in der Gastronomie 2G-Plus einzuführen, bleibt es in Bayern dabei, dass Geimpfte und Genesene auch ohne Corona-Test ins Restaurant dürfen. So hat es das Kabinett am Dienstag beschlossen. Wie das Dillinger Landratsamt am Mittwoch, 12. Januar, mitteilte, gilt nun:

    2G plus

    • Die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen entfällt für Personen, die eine Auffrischimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben, bereits unmittelbar ab der Auffrischimpfung. Bisher galt dies erst nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen nach der Impfung.
    • Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).
    • Die Ausnahme von 2G in der Gastronomie, im Beherbergungswesen, sowie bei sportlicher, musikalischer und schauspielerischer Eigenaktivität für minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, gilt weiterhin.

    Das sagt der Dillinger Landrat dazu

    Landrat Leo Schrell verbindet mit den aktuellen Erleichterungen bei den Corona-Maßnahmen die eindringliche Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis, dies nicht als Signal für eine allgemeine Sorglosigkeit und Nachlässigkeit zu verstehen, sondern vielmehr weiterhin alle „Corona-Regeln“ und insbesondere die Regelungen zur Kontaktbeschränkung konsequent einzuhalten.

    Angesichts der durch die Omikron-Variante aktuell rasant steigenden Infektionszahlen und die dadurch befürchteten Auswirkungen auf das Gesundheitswesen und die kritische Infrastruktur gilt die Kontaktbeschränkung nach wie vor als das wirksamste Mittel, um das prognostizierte exponentielle Wachstum der Infektionszahlen beherrschbar zu halten“, betont der Landrat in einer Pressemitteilung. (pm)

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