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Landkreis Dillingen: Diese Corona-Regeln gelten jetzt und an Silvester im Landkreis Dillingen

Landkreis Dillingen

Diese Corona-Regeln gelten jetzt und an Silvester im Landkreis Dillingen

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    An Silvester dürfen an bestimmen Plätzen im Landkreis Dillingen keine Menschenansammlungen stattfinden.
    An Silvester dürfen an bestimmen Plätzen im Landkreis Dillingen keine Menschenansammlungen stattfinden. Foto: Frank Rumpenhorst, dpa (Symbolbild)

    Aufgrund der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 21. Dezember hat die Bayerische Staatsregierung die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geändert und die maßgebliche Altersgrenze im Hinblick auf die Kontaktbeschränkungen sowie 2G plus- und 2G-Erfordernisse mit Bundesrecht harmonisiert. Im Landkreis Dillingen gelten deshalb ab dem 28. Dezember (0 Uhr) laut Pressemitteilung folgende Änderungen:

    Kontaktbeschränkungen

    • Die Altersgrenze, bis zu der Kinder bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen außer Betracht bleiben, wird von zwölf Jahren und drei Monaten auf 14 Jahre angehoben.
    • Bei privaten Zusammenkünften außerhalb der Gastronomie, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind nunmehr maximal zehn Personen erlaubt, wobei Kinder unter 14 Jahren außer Betracht bleiben.

    2G plus und 2 G

    Die Altersgrenze, bis zu der Kinder zu Bereichen, in denen 2G plus oder 2G gilt, Zutritt haben, wird von zwölf Jahren und drei Monaten auf 14 Jahre heraufgesetzt.

    Kultur

    Das bislang für große überregionale Sportveranstaltungen geltende Zuschauerverbot gilt künftig auch für große überregionale Kulturveranstaltungen und vergleichbare Veranstaltungen.

    Tanzveranstaltungen

    Tanzveranstaltungen sind in der Gastronomie untersagt. Dies gilt auch außerhalb von Clubs und Diskotheken, soweit es sich nicht um Sportausübung handelt.

    Das muss man vor Silvester wissen

    Silvester

    • Geimpfte und Genesene dürfen sich im Rahmen von privaten Zusammenkünften mit maximal zehn Personen treffen. Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, gelten die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Somit sind private Zusammenkünfte, egal ob im privaten oder im öffentlichen Raum, an denen auch Ungeimpfte teilnehmen, grundsätzlich nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes sowie höchstens zwei weiteren Personen eines weiteren Hausstands möglich – und zwar unabhängig von deren Impfstatus. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu.
    • Für private Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten, zum Beispiel in angemieteten Räumlichkeiten, gilt die Obergrenze von zehn Personen ebenfalls.
    • Tanzveranstaltungen sind untersagt.
    • Die angeordnete Sperrstunde in der Gastronomie (22 Uhr bis 5 Uhr) ist für die Silvesternacht aufgehoben.

    An manchen Plätzen im Dillinger Land gilt ein Ansammlungsverbot an Silvester

    • An besonders publikumsträchtigen Plätzen gilt vom 31. Dezember, 15 Uhr, bis Neujahr, 1. Januar, 9 Uhr, ein Verbot von Menschenansammlungen, die über zehn Personen hinausgehen (Ansammlungsverbot). Dies betrifft, entsprechend der Allgemeinverfügung des Landratsamtes, die Stadt Lauingen (Marktplatz einschließlich der angrenzenden Bereiche der Herzog-Georg-Straße, der Imhofstraße, der Albertusstraße und des Einmündungsbereichs der Brüderstraße, Platz vor der Stadthalle einschließlich der angrenzenden Bereiche von Brüderstraße und Oberer Schanzweg, Bahnhofgelände einschließlich Bahnhofsvorplatz und eines Teilbereichs der Bahnhofstraße bis zum Hotel Kastanienhof, Bereich des Buswendeplatzes in der Friedrich-Ebert-Straße, die Friedrich-Ebert-Straße ab „Von-Raiser-Weg“ bis „Am Galgenberg“ und ein Teilbereich der Segré-Promenade östlich der Donaustraße) und die Stadt Wertingen (Marktplatz ab dem Bereich Marienbrunnen bis zur Engstelle Thürheimer Tor mit den Einmündungsbereichen von Pfarrgasse und Kalteck).
    • Der genau räumliche Umgriff des Ansammlungsverbotes ergibt sich aus den der Allgemeinverfügung beigefügten Lageplänen und der Beschilderung vor Ort.

    Ab 10. Januar gibt es im Schulbereich folgende Änderung:

    Das Testerfordernis gilt dann auch für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler, um nach den Weihnachtsferien Präsenzunterricht unter infektiologisch möglichst sicheren Bedingungen durchführen zu können. Zudem wird das Testerfordernis im Gleichklang zu den Testnachweispflichten in der Schule und in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung auf schulvorbereitende Einrichtungen erstreckt.

    Dillingens Landrat bittet um die Einhaltung der neuen Kontaktbeschränkungen

    Landrat Leo Schrell verbindet mit den aktuellen Verschärfungen der Corona-Maßnahmen die eindringliche Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis, insbesondere die neuen Kontaktbeschränkungen konsequent einzuhalten. „Angesichts der im Januar bevorstehenden - durch die Omikron-Variante ausgelösten - fünften Welle ist, wie alle Virologen übereinstimmend bestätigen, primär die Kontaktbeschränkung das wirksamste Mittel, um das prognostizierte exponentielle Wachstum der Infektionszahlen beherrschbar zu halten“, betont Landrat

    Sofern dies nicht gelingt, drohen durch die erhöhte Zahl von erkrankten Patientinnen und Patienten sowie die gleichzeitige Erkrankung oder Quarantäne von Pflegepersonal massive Kapazitätsengpässe mit fatalen Folgen für das gesamte Gesundheitswesen. Daneben ist bei diesem Szenario ein mitunter weit verbreiteter Ausfall der kritischen Infrastruktur (etwa Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Transportgewerbe etc.) mit entsprechenden Versorgungsengpässen auch im Einzelhandel zu befürchten. Der Landrat appelliert daher an die gesamte Bevölkerung, die neuen Kontaktbeschränkungen insbesondere zu Silvester konsequent zu beachten.

    „Daneben muss die Impfkampagne im Landkreis weiter forciert werden. Die Booster-Impfung stellt dabei ein probates Mittel dar, um bei einer Infektion mit der sich flächenhaft ausbreitenden Omikron-Variante aller Wahrscheinlichkeit nach einen schweren Krankheitsverlauf zu verhindern“, so der Landrat.

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