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Landkreis Dillingen: "Das Leben des Fundtieres muss geschützt werden"

Landkreis Dillingen

"Das Leben des Fundtieres muss geschützt werden"

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    Das Höchstädter Tierheim ist nicht verpflichtet, jedes Fundtier aufzunehmen. Nur dann, wenn es einen sogenannten Fundtiervertrag mit der Gemeinde hat.
    Das Höchstädter Tierheim ist nicht verpflichtet, jedes Fundtier aufzunehmen. Nur dann, wenn es einen sogenannten Fundtiervertrag mit der Gemeinde hat. Foto: Tierheim (Archivbild)

    Der Fall der kleinen Katze Thalia, die angefahren in Höchstädt gefunden worden ist, beschäftigt nicht nur die Ersthelfer. Wer ist verantwortlich? Wer übernimmt mögliche Tierarztkosten? Thomas Strehler, Regierungsrat am Landratsamt Dillingen, kennt die Antworten.
    STREHLER: Leider ist das rechtlich kein einfaches Thema und in manchen Punkten auch nicht eindeutig geregelt. Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Person, die ein verletztes Fundtier in Besitz nimmt und behandeln lässt, dies bei der jeweiligen Gemeinde anzeigen soll, da dann die Gemeinde als Fundbehörde für die Kosten aufkommen muss.

    Was heißt eigentlich Fundtier?
    STREHLER: Fundtiere sind Tiere, die ihrem Halter entlaufen oder entflogen sind und bei denen anzunehmen ist, dass der Eigentümer sie wieder abholen wird. Sie sind besitzlos, also nicht im Zugriffsbereich des Eigentümers, aber nicht herrenlos.

    Wer ist der Besitzer eines Fundtieres?
    STREHLER: Fundtiere bleiben sechs Monate ab der Fundanzeige gerechnet im Eigentum des Tierhalters und dürfen bis dahin nur zur Pflege beziehungsweise unter Eigentumsvorbehalt weitergegeben werden. Der Fund muss vom Finder der Fundbehörde, in der Regel der Gemeinde, unverzüglich angezeigt werden. 

    Gilt das auch für Wildtiere?
    STREHLER: Herrenlose Tiere, insbesondere Wildtiere oder Haustiere, die ausgesetzt oder vom Halter zurückgelassen wurden, stehen in niemandes Eigentum.

    Im konkreten Fall Thalia wurde die Katze von Ersthelfern gefunden. Wer ist verantwortlich?
    STREHLER: Gemäß Paragraf 1 Tierschutzgesetz gehört es zu der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Dies gilt auch für das Unterlassen. Das heißt, der, der die Katze findet, ist auch dafür verantwortlich, ihr zu helfen, wenn das Tier nicht unerheblich verletzt oder akut behandlungsbedürftig ist. Es gehört zur Verantwortung aller Beteiligten, das Leben und Wohlbefinden des Fundtieres zu schützen. Aber der findenden Person kann in derartigen (Extrem-)Situationen nicht zugemutet werden, zunächst bei der Fundbehörde persönlich vorzusprechen und dort klären zu lassen, wo und wie das Tier behandelt werden soll. Wenn man aber vorab die Möglichkeit hat, den Fund bei der Gemeinde anzuzeigen, ist immer besser. Dann ist auch geklärt, wo das Tier behandelt werden kann und wer was zahlt. 

    Apropos Kosten: Wer bezahlt mögliche Tierarztkosten?
    STREHLER: Entstandene Kosten bei Fundtieren kann die Fundbehörde, sprich Gemeinde, neben Gebühren als Auslagen gegenüber dem Kostenschuldner geltend machen. Kostenschuldner sind grundsätzlich der Eigentümer oder die findende Person, wenn diese nicht auf Eigentumserwerb verzichtet haben und das Eigentum erwerben. Für den Fall, dass die findende Person das Tier einem Tierheim überlässt, ist entscheidend, ob zwischen diesem Tierheim und der Gemeinde als Fundbehörde ein sogenannter Fundtiervertrag abgeschlossen wurde. Bei herrenlosen Tieren fehlt es an ausdrücklichen Regelungen, wenn sie tierärztlicher Hilfe bedürfen oder in einem Tierheim untergebracht werden.

    Muss jedes Tier – egal, ob verletzt oder nicht – im Tierheim angenommen werden?
    STREHLER: Nein. Abhängig ob Fundtier oder herrenloses Tier, ob verletzt oder nicht, und ob ein Fundtiervertrag mit der Gemeinde besteht.

    Zur Person

    Thomas Strehler ist Regierungsrat am Landratsamt Dillingen und Abteilungsleiter für Kommunales, Sicherheit und Ordnung. 

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