In Baden-Württemberg stellen sich manche Fragen nicht, wie sie in der jüngsten Sitzung des Sozialbeirats des Dillinger Kreistages aufkamen. Denn im Nachbarbundesland wird die Verteilung von Asylsuchenden bis auf die Kommunen geregelt. In Bayern hört die Regelung der Verteilung an der Landkreisgrenze auf. Rechtlich verpflichtet ist also keine Kommune zur Aufnahme von Flüchtlingen. Es gilt das Prinzip der Solidarität - doch wie weit es damit ist es damit her? Abteilungsleiter Peter Alefeld vom Dillinger Landratsamt jedenfalls konstatiert: "Es gibt bei den Kommunen gewaltige Unterschiede" hinsichtlich der Verteilung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern.
Landkreis Dillingen