Die Landkreisordnung schreibt vor, dass Landkreise ihre Beteiligungen an Unternehmen und anderen Körperschaften offenlegen, sofern sie zu mindestens fünf Prozent beteiligt sind. Die Offenlegung der Zahlen zur Beteiligung an Vereinen oder Zweckverbänden ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, da sie nicht als Unternehmen im Sinne der Landkreisordnung gelten. Dennoch hat der Landkreis Dillingen in seinem Beteiligungsbericht auch zu diesen kürzlich die Zahlen präsentiert.
Landkreis Dillingen