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Landkreis Dillingen: Am Osterwochenende fünf betrunkene Autofahrer erwischt

Landkreis Dillingen

Am Osterwochenende fünf betrunkene Autofahrer erwischt

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    Gegen die Männer wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt.
    Gegen die Männer wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt. Foto: Julian Leitenstorfer (Symbolfoto)

    Allein in der Nacht zum Samstag hat die Polizei drei betrunkene Autofahrer erwischt. Am Freitagabend gegen 20.30 Uhr hielten die Beamten in der Laugnastraße in Wertingen den Fahrer eines BMW an, der mit mehr als 1,1 Promille unterwegs war. Bei zwei weiteren Kontrollen am Samstag gegen 1 Uhr in Aislingen auf der Staatsstraße 2028 sowie in Fultenbach ertappte die Polizei jeweils 35-jährige Autofahrer, die ebenfalls zu viel Alkohol getrunken hatten. Der Alkoholtest ergab laut Polizeibericht auch bei diesen beiden einen Wert von mehr als 1,1 Promille. Alle drei Männer mussten ihren Führerschein sofort abgeben und sich Blut abnehmen lassen. Gegen sie wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt.

    In Gundelfingen ein Auto angefahren und abgehauen

    Am Samstag erwischte die Polizei dann zwei weitere betrunkene Autofahrer, einer beging zudem eine Unfallflucht. Das passierte gegen 11.30 Uhr in Gundelfingen. Dort beobachtete ein Zeuge, wie der Fahrer eines BMWs gegen einen geparkten VW prallte, der am Fahrbahnrand im Spitalgarten abgestellt war. Der 37-jährige Unfallverursacher begutachtete den Schaden und entfernte sich nach einer kurzen Wartezeit von der Unfallstelle, ohne seine Personalien zu hinterlassen. Streifenbeamte fuhren schließlich zur Halteradresse, erklärt die Polizei. Der Unfallverursacher hatte eine deutliche Alkoholfahne, ein Test ergab mehr als 1,1 Promille. Er musste sich daraufhin einer Blutentnahme unterziehen und sein Führerschein wurde sichergestellt. An den beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von rund 2000 Euro.

    Promillegrenzen im Straßenverkehr

    Null-Promillegrenze: Diese Grenze gilt für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren und für Fahrer unter 21 Jahren.

    0,3-Promillegrenze: 0,3 Promille gilt als "relative Fahruntüchtigkeit". Probleme bekommt, wer mit diesem Wert auffällig wird, etwa Schlangenlinien fährt. Das gilt auch für Radfahrer.

    0,5-Promillegrenze: Wer die 0,5-Promille-Grenze überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird als Ersttäter mit einer Geldbuße von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft.

    1,1-Promillegrenze: Wer über diesen Grenzwert kommt, begeht eine Straftat. Das bedeutet: Eine Strafe von ein bis zwei Monatsgehältern, 3 Punkte in Flensburg, der Führerschein ist mindesten sechs Monate weg. Auch eine MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) ist möglich.

    1,6-Promillegrenze: Hier gilt das gleiche wie bei 1,1 Promille, nur ist die MPU hier zwingend. Außerdem kann die Strafe höher sein, sie wird im Einzelfall festgelegt. Die 1,6-Promillegrenze gilt außerdem auch für Radfahrer. Quelle: www.kenn-dein-limit.de

    Die Fahne verriet ihn: Mehr als 0,5 Promille

    Nicht 1,1 Promille aber immer noch zu viel maß die Polizei bei einem Autofahrer, der am Samstag gegen 14.30 Uhr auf der Staatsstraße 2212 bei Lutzingen unterwegs war. Der Mann war bei einer Verkehrskontrolle angehalten worden und die Polizisten bemerkten, dass er nach Alkohol roch. Ein Test ergab mehr als 0,5 Promille. Er musste daraufhin sein Auto stehen lassen. Ihn erwartet nun eine Anzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz. (pol, dz)

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