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Höchstädt: Wie Höchstädt Wiesenbrüter schützen und Hundebesitzer entlasten will

Höchstädt

Wie Höchstädt Wiesenbrüter schützen und Hundebesitzer entlasten will

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    Mit der Allgemeinverfügung, die in Höchstädt von 15. März bis 30. Juni eine 212 Hektar große Fläche betrifft, soll den Wiesenbrütern, wie hier dem Kiebitz, unter anderem eine störungsfreie Brut ermöglicht werden.
    Mit der Allgemeinverfügung, die in Höchstädt von 15. März bis 30. Juni eine 212 Hektar große Fläche betrifft, soll den Wiesenbrütern, wie hier dem Kiebitz, unter anderem eine störungsfreie Brut ermöglicht werden. Foto: Gunther Zieger (Symbolbild)

    Eine Luftmatratze zum Chillen und Schwimmflügel für die Kinder sind erlaubt. Und wer planscht, muss auch beachten, an welcher Uferseite man ins Wasser reinhüpfen und auch wieder herausklettern darf. Was komisch klingt, ist aber so. Anders formuliert: Dieses Jahr gelten nicht nur für den Farmsee besondere Regeln. Denn, so stellt es Höchstädts Bürgermeister Gerrit Maneth am Montag bei der Stadtratssitzung vor: Für den Zeitraum zwischen 15. März bis 30. Juni tritt eine Allgemeinverfügung in Kraft, von der man sich verspricht, dass es einen "merklichen Rückgang der Störungen in den Wiesenbrütergebieten bei Blindheim und Höchstädt" gibt. Maneth: "Es gab mehrere Treffen, es war teils von einem kompletten Betretungsverbot die Rede. Wir haben uns nun auf einen Kompromissweg einigen können." Worum geht es eigentlich?

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