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Höchstädt: Verkaufsverbot an Feiertagen gilt nicht für den Höchstädter Genusswagen

Höchstädt

Verkaufsverbot an Feiertagen gilt nicht für den Höchstädter Genusswagen

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    Nur an stillen Feiertagen darf der Höchstädter Genusswagen nicht geöffnet sein.
    Nur an stillen Feiertagen darf der Höchstädter Genusswagen nicht geöffnet sein. Foto: Simone Fritzmeier

    Bürgermeister Stephan Karg beschreibt es so: "Wir hatten selten solch eine kurze Sitzung. Aber das war auch mal schön." Bei der Sitzung des Höchstädter Stadtrates ist die öffentliche Tagesordnung überschaubar und bietet wenig diskutierbare, aber durchaus "spannende Themen", wie Karg sagt. So etwa befasst sich das Gremium am Montag mit dem Genusswagen, der beim Schloss Höchstädt seit wenigen Wochen aufgebaut ist. Besser gesagt: Der Stadtrat diskutiert das im Gesetz verankerte Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen.

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