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Höchstädt : Sollen Landwirte mehr Entschädigungen erhalten?

Höchstädt

Sollen Landwirte mehr Entschädigungen erhalten?

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    Noch ist das alte Wasserschutzgebiet bei Höchstädt noch nicht offiziell aufgelöst. Das Verfahren läuft im Landratsamt.
    Noch ist das alte Wasserschutzgebiet bei Höchstädt noch nicht offiziell aufgelöst. Das Verfahren läuft im Landratsamt. Foto: Berthold Veh

    Soll die Stadt Höchstädt einen geltenden Vertrag auflösen? Sind 320 Euro zu viel? Und was, wenn genau die Landwirte, die mehr Geld bekommen würden, doch klagen? Es ist bei der Stadtratssitzung am Montagabend auch von Sippenhaftung, schlechteren Nitratwerten und unnötigen „Zuckerle“ die Rede.

    Das Gremium um Bürgermeister Stephan Karg diskutiert emotional über ein Thema, bei dem es zwar viele Meinungen gibt, aber eine Entscheidung wird doch nicht getroffen. Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Frage: Wie hoch sollen die Ausgleichszahlungen für die Landwirte, die Flächen im alten beziehungsweise neuem Wasserschutzgebiet haben, ausfallen? Wobei: Eigentlich ist aktuell klar geregelt, wie viel pro Hektar von der Stadt Höchstädt gezahlt wird. Aber, so erklärt es auch Bürgermeister Karg: „Wir ihr alle wisst, sind die Landwirte auf mich zugekommen und haben den dringenden Wunsch geäußert, dass die Entschädigungen an Rieswasser angepasst werden sollen. Ich persönlich stehe dahinter, das muss uns das Schutzgut Wasser wert sein.“ Das sehen grundsätzlich alle Räte so. Nur in der Vorgehensweise beziehungsweise der Höhe der Zahlungen kommt der Stadtrat bei dieser Sitzung nicht auf einen gemeinsamen Nenner.

    Der Vertrag gilt seit Januar 2024

    Rückblick: Im April 2000 wurde eine Rahmenvereinbarung beschlossen, dass die Stadt Entschädigungszahlungen für landwirtschaftliche Grundstücke im Wasserschutzgebiet übernimmt. Der Regelsatz beträgt dafür 153,50 Euro pro Hektar im Wirtschaftsjahr. Alles darüber hinaus ist eine freiwillige Leistung der Kommune. Stephan Karg schiebt als Beispiel ein: „Die Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen zahlen nicht mehr.“ Seit 1. Januar 2024 bekommen die betroffenen Landwirte der Stadt Höchstädt aber bereits mehr – auf jeden Fall seit Gültigkeit beziehungsweise Festsetzung des neuen Wasserschutzgebietes. Der frühere Bürgermeister Gerrit Maneth hat gemeinsam mit dem Bayerischen Bauernverband den entsprechenden Vertrag ausgearbeitet und beide Seiten haben unterschrieben. Heißt: 200 Euro pro Hektar.

    Nun kommt das große „Aber“: Bei einem Treffen mit dem jetzigen Rathauschef Karg und direkt betroffenen Grundstückseigentümern in Mörslingen kam heraus, dass die Bayerische Rieswasserversorgung bereits 320 Euro pro Hektar zahlt. Also, was tun? Karg und die Verwaltung legen einen Beschlussvorschlag vor: Die Regelsätze auf 320 Euro ab dem Wirtschaftsjahr anzuheben, ab dem Jahr nach der Auflösung des alten WSG. Bis dahin bleibt es bei 200 Euro. Bei der Berechnung kommt auch das sogenannte Bonus-Malus-System zu tragen, sprich: Abschlag (10,67 Euro) und Zuschlag (5,33 Euro). Die maximale Ausgleichszahlung pro Hektar beträgt 479,90 Euro.

    Jan Waschke, SPD, ist strickt gegen eine Erhöhung

    Jan Waschke, SPD, hat dazu eine klare Meinung: „Ich lehne diesen Beschluss ganz klar ab. Wir haben doch bereits auf 200 Euro angepasst, wir haben einen gültigen Vertrag. Wir würden damit doch sogar mehr als das Doppelte hinlegen als die DSDL. Das muss man sich mal überlegen.“ Außerdem findet es Waschke mehr als „komisch“, dass man „einfach so“ noch mehr zahlen will, vor allem aus einem Grund: „Nebenbei laufen noch Klagen gegen unser WSG. Da klagt also jemand gegen uns und wir legen noch ein Zuckerle drauf.“ Karg erwähnt, dass die Gemeinde Finningen aktuell klagt, natürlich man davon ausgehen könne, dass da auch betroffene Landwirte darunter sind, „aber über einen Kamm scheren, können wir auch nicht“.

    Hans Mesch, Freie Wähler, hat dennoch kein Verständnis für den Beschlussvorschlag: „Es kann doch nicht sein, dass wir für alt und neu zahlen und dann noch mehr. Wenn das alte WSG rechtskräftig aufgelöst ist, dann können wir nochmal neu reden. Nur so ist es eine saubere Geschichte.“ Das sieht auch Parteikollegin Eva Graf-Friedel so: „Ich sehe aktuell keinen Grund, etwas zu ändern. Die Klagefrist geht noch bis Februar 2025. Warum sollen wir jetzt einfach so mehr zahlen? Wir haben einen gültigen Vertrag und wir können doch nicht einfach so ins Blaue rein etwas versprechen.“

    Umlandsprecher Jall: „Das als Wasser war besser“

    Es gibt auch andere Meinungen, etwa die von Umlandsprecher Johann Jall: „Der neue Vertrag ist ursprünglich für das alte WSG gemacht worden. Das Neue wird eh überbewertet, das alte Wasser war besser, das zeigen auch die Nitratwerte. Wir vom Umland haben das neue WSG eh immer infrage gestellt, ihr wollt ja nur eine Straße bauen und kein Wasserschutzgebiet.“ Dritter Bürgermeister Armin Hopfenzitz findet auch: „Man kann 320 Euro schon zahlen. Das sind zwölf Cent pro Kubikmeter mehr. Das ist kein Ding der Unmöglichkeit.“

    Thomas Schmitt von der CSU hat einen anderen Aspekt: „Wenn einer klagt, werden wir dann alle anderen bestrafen und nicht mehr zahlen? Und wenn geklagt wird: Wird dadurch das Schutzgut Wasser weniger wert? Ich finde das Thema der Sippenhaftung schwierig.“ Thomas Häußler, CSU-Fraktionssprecher, ist es schließlich, der einen Vorschlag macht, dem alle an diesem Abend folgen können. Er heißt: vertagen. „Das Thema ist zu wichtig, um eine knappe Entscheidung zu treffen. Warten wir ab, was bis Februar 2025 alles passiert.“ Bürgermeister Stephan Karg nickt zustimmend, das wäre auch sein Vorschlag gewesen. „Wir müssen es auf jeden Fall miteinander lösen. Wir hier im Stadtrat und mit den Landwirten.“

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