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Höchstädt/Augsburg: Küchenbeil-Prozess: Mann muss nach Angriff in Höchstädt ins Gefängnis

Höchstädt/Augsburg

Küchenbeil-Prozess: Mann muss nach Angriff in Höchstädt ins Gefängnis

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    Vor dem Amtsgericht Augsburg musste sich ein Mann verantworten, der auf eine Bekannte mit einem Beil in Höchstädt losgegangen war.
    Vor dem Amtsgericht Augsburg musste sich ein Mann verantworten, der auf eine Bekannte mit einem Beil in Höchstädt losgegangen war. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)

    Ein Küchenbeil, eine Frau, ein Mann und zwei Schilderungen eines Streits – darum ging es bei einer kuriosen Verhandlung Anfang Mai vor dem Amtsgericht Augsburg. Der Vorwurf: Ein 42-Jähriger aus dem Landkreis Dillingen soll im August 2022 in der Wohnung eines Bekannten, bei dem der Arbeitslose zu diesem Zeitpunkt lebte, auf eine Frau losgegangen sein. Er soll sie beleidigt, geschlagen und ihr gedroht haben, sie umzubringen. Mit einem Küchenbeil habe der Angeklagte von oben zielgerichtet in Richtung der Geschädigten gehackt. Als diese daraufhin aus der Wohnung flüchtete, rannte der Mann mit dem Beil ihr hinterher und versuchte erneut, die Geschädigte zu erwischen, doch das misslang. Daraufhin floh er mit einem geklauten Fahrrad durch Höchstädt. Später nahm in die Polizei in einem Wohnviertel im Osten der Stadt fest. 

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    Seitdem sitzt der Mann in Untersuchungshaft. Zur zweiten Verhandlung vor dem Augsburger Amtsgericht führten zwei Beamten den 42-Jährige in Handschellen in den Sitzungssaal. Ihm werden Bedrohung und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Der Mann ist kein unbeschriebenes Blatt. Sein Vorstrafenregister ist lang, darunter Körperverletzung und Diebstahl mit Waffen. Bis 2019 war er zuletzt im Gefängnis.

    Zum ersten Verhandlungstag im April vor dem Amtsgericht in Augsburg waren bereits vier Zeugen geladen, darunter die Geschädigte. Diese war beim zweiten Verhandlungstag Anfang Mai nicht anwesend, doch ihre Aussagen spielten weiter eine Rolle. Nach dem Angriff sei die Frau bei der Vernehmung der Polizei aufgebracht gewesen. Mit Mühe und Not hatten die Beamten eine halbseitige, handgeschriebene Aussage aufnehmen können. Vor Gericht widersprachen sich ihre Angaben immer wieder. Auch hätten sich der Mann und sie schon länger gekannt. Er habe mehr von ihr gewollt, sie aber nicht von ihm. Beide bestätigten, dass das sichergestellte Küchenbeil nicht die Tatwaffe war. Es sei aber ähnlich gewesen. Auch habe der Mann nicht mit der Klinge die Frau attackiert, sondern sie mit dem Griff des großen Messers geschlagen.

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    Da der Bekannte, in dessen Wohnung sich die Tat abgespielt haben soll, zuerst nicht erschien, wurde seine Aussage und das Urteil auf den zweiten Prozesstag verschoben. Vor Gericht erklärte dieser jedoch zügig: „Ich kann gar nicht viel dazu sagen.“ Während des Vorfalls sei er mit der Frau auf seiner Couch gesessen und habe am Handy gespielt. Als der 42-Jährige das Wohnzimmer betreten habe, sei schnell ein Streit entbrannt. Sein damaliger Mitbewohner habe der Frau vorgeworfen, dass sie sein Handy habe. Die Auseinandersetzung habe sich schnell vor die Wohnungstüre verlagert. Er selbst sei auf der Couch sitzen geblieben.

    Nachdem der Zeuge entlassen wurde, hielt Richter Fabian Espenschied dem mutmaßlichen Täter noch ein Brief vor, der aus der Untersuchungshaft abgefangen wurde. „Sie wissen von der Briefkontrolle, oder? Es ist schwierig, wenn Sie der Zeugin während dem Verfahren schreiben“, sagte er. Das Gericht beschlagnahmte damit einen zweiten Brief des Mannes an die Frau, die er angegriffen haben soll. Auszüge davon las der Richter vor. In diesen schildert der 42-Jährige, dass die gemeinsame Zeit die schönste Zeit seit Langem gewesen sei. Er habe ihr nie etwas antun wollen. Mit dem Küchenbeil sei er falsch herum auf die losgegangen, denn er habe aus Angst gehandelt. Denn sie habe ihn unter anderem schon mal versucht, mit einer Schere zu attackieren. Wie könne er eine Frau schlagen, mit welcher er zusammen sein wolle? Eigentlich habe er geplant, sich mit ihr zu verloben.

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    Die Staatsanwaltschaft plädierte für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. Der Fall habe sich wie in der Anklage beschrieben zugetragen. Der Mann habe der Frau zweimal mit der stumpfen Seite des Beils auf den Kopf geschlagen. Danach sei er der Frau in das Treppenhaus gefolgt und habe versucht, aus größer Entfernung das Beil nach ihr zu werfen. Dass der Angeklagte aus Angst das Beil vom Tisch genommen habe, klinge nicht plausibel. Die Staatsanwaltschaft hielt die Schilderungen der Geschädigten für glaubwürdiger.

    Der Anwalt des 42-Jährigen forderte, dass sein Mandant freigesprochen wird. Der Mann habe aus Angst das Beil in die Hand genommen. Im Treppenhaus habe es weder Schläge noch einen Beilwurf gegeben. Die Aussagen der Geschädigten halte er für „absolut unglaubhaft“, da sie sich selbst widersprächen. 

    Dem folgte Richter Espenschied nicht. Er verurteilte den Mann aus dem Landkreis Dillingen zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung. Die Geschädigte sei zwar nicht die beste Zeugin gewesen, die er jemals gesehen habe, trotzdem gebe es „wenig Zweifel“ daran, wie sie und die Staatsanwaltschaft den Fall geschildert hätten.

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