Ein nächster Schritt in Sachen B16-Ortsumfahrung Höchstädt: Zumindest ist im aktuellen Amtsblatt des Landkreises Dillingen, das online auf der Homepage einsehbar ist, zu lesen, dass das Wasserschutzgebiet in den Gemarkungen Höchstädt, Deisenhofen, Lutzingen und Mörslingen festgesetzt werden soll. Auf Nachfrage beim Landratsamt heißt es, dass es sich dabei „um eine Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt im Amtsblatt des Landkreises handelt“. Sprich: Verfasser der Mitteilung ist nicht der Kreis, unterzeichnet ist die Bekanntmachung von Höchstädts Bürgermeister Gerrit Maneth in seiner Funktion als Gemeinschaftsvorsitzender.
Höchstädt