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Höchstädt: Das neue Wasserschutzgebiet in Höchstädt ist festgesetzt

Höchstädt

Das neue Wasserschutzgebiet in Höchstädt ist festgesetzt

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    Das neue Wasserschutzgebiet in Höchstädt ist nun offiziell vom Landratsamt Dillingen festgesetzt worden.
    Das neue Wasserschutzgebiet in Höchstädt ist nun offiziell vom Landratsamt Dillingen festgesetzt worden. Foto: Berthold Veh (Archivbild)

    Es sind nur ein paar wenige Zeilen, die das Landratsamt Dillingen in einer Pressemitteilung am frühen Morgen am Aschermittwoch verschickt. Aber es sind Zeilen, die vor allem für die Stadt Höchstädt und die umliegenden Kommunen bedeutend sind - und auch Auswirkungen haben. Denn das "Zwei Jahre haben wir darüber diskutiert." Nachdem die Genehmigungen für die Wasserentnahme aus den bisherigen Brunnen ausgelaufen waren und der rund 60 Jahre alte Brunnen sich als dringend sanierungsbedürftig herausgestellt hatten, suchte die Stadt Höchstädt einen neuen Brunnenstandort für eine langfristige, tragfähige Lösung, die auch den künftigen Wasserbedarf der Stadt decken kann. 

    Lutzingen und Finningen sind betroffen

    Die Grundlage der Neusetzung war unter anderem das Ergebnis des hydrogeologischen Gutachtens. Mit der Mitteilung des Landratsamtes, so erklärt es Maneth, sei nun bis 31.12.2054 die Wasserentnahme gesichert und gleichzeitig dürfe Wasser gefördert werden. Wie berichtet, hat die Stadt Höchstädt einen Antrag an das Landratsamt gestellt, die vorgeschriebenen Verfahren für den neuen Brunnen und das nötige Wasserschutzgebiet zu prüfen. Laut Pressemitteilung der Behörde seien die Anträge "nach positiver Begutachtung durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth als amtlicher Sachverständiger nunmehr positiv verbeschieden worden." Die neue Wasserschutzgebietsverordnung umfasst Flächen, die sich auch auf die Gemeinden Lutzingen und Finningen erstrecken, heißt es weiter. 

    Dritter Brunnen wird 2024 fertig

    Höchstädts Bürgermeister Maneth erklärt weiter, dass alle Einschränkungen, die sich durch den neuen Verlauf ergeben werden, deutlich formuliert wurden und nachzulesen sind. Vor allem betroffene Landwirte seien dabei gut informiert. Die Entnahmezone 1 umfasst circa 500 Quadratmeter Fläche, die sich rund um den neuen Brunnenstandort befinde und größtenteils im Besitz der Stadt sei. In Zone 2 und 3 gibt es weitere Einschränkungen, viele davon seien laut Maneth aber ähnlich den schon bisherigen Standards für die Landwirte. "In bestimmten Bereichen ändern sich nur Kleinigkeiten", so der Bürgermeister. Aber natürlich könne gegen die neue Festsetzung geklagt werden. 

    Unabhängig davon ist der Bau des neuen, dritten Brunnens nahezu fertig. Mitte des Jahres soll er laut Maneth in Betrieb gehen. Er geht dann mit davon aus, dass dann die zwei bisherigen Brunnen aufgegeben werden müssen und "das Landratsamt mit hoher Wahrscheinlichkeit das WSG dort aufheben wird, dann entfallen auch die Auflagen in diesem Bereich". 

    Wann geht es weiter mit der B16-Planung?

    Und was bedeutet das für die B16-Umgehung im Norden der Stadt? "Das Ministerium hat uns klar gesagt, dass es erst mit den Planungen startet, wenn die südliche Grenze des Wasserschutzgebietes festgelegt ist. Jetzt ist es so weit", sagt der Höchstädter Bürgermeister. Mit der Festsetzung sei nun eine Voraussetzung für die Planung der Umfahrung erfüllt, die nächsten Schritte könnten eingeleitet werden. "Das muss aber das Ministerium machen", sagt Gerrit Maneth. (mit AZ)

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