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Hochwasserschutz: Die geplanten Flutpolder im Landkreis Dillingen.

Schwenningen

Schwenningens Bürgermeister will sich gegen den Flutpolder wehren

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    Das Überschwemmungsgebiet auf dem Areal des geplanten Flutpolders Neugeschüttwörth im Donauried bei Schwenningen wird erweitert (grüne Flächen). Einwendungen im Verfahren sind noch bis zum 17. Januar möglich. Schwenningens Bürgermeister Johannes Ebermayer will den Flutpolder verhindern.
    Das Überschwemmungsgebiet auf dem Areal des geplanten Flutpolders Neugeschüttwörth im Donauried bei Schwenningen wird erweitert (grüne Flächen). Einwendungen im Verfahren sind noch bis zum 17. Januar möglich. Schwenningens Bürgermeister Johannes Ebermayer will den Flutpolder verhindern. Foto: Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

    Bayerns Hochwasserschutzkonzept sieht im Landkreis Dillingen zwei große Flutpolder vor – auf der Gemarkung Helmeringen bei Lauingen und im Neugeschüttwörth südlich der Donau bei Gremheim. Dieses 1257 Hektar große Hochwasser-Rückhaltebecken liegt auf dem Grund der Kommunen Schwenningen, Blindheim, Buttenwiesen und Wertingen. Einer, der dieses Großprojekt verhindern will, ist Schwenningens Bürgermeister Johannes Ebermayer. Der 44-Jährige ist in Alarmstimmung, denn am 17. Januar ende eine wichtige Frist.

    Gegenwärtig läuft beim Dillinger Landratsamt das Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets „Hochwasserrückhalteraum Neugeschüttwörth“. Hier geht es um eine Fläche von 468 Hektar im 1257 Hektar großen Polder-Areal, die noch nicht als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen ist.

    Die Frist für Einwände endet am 17. Januar 2022

    Und nur noch bis zum kommenden Montag, erklärt der Rathauschef, hätten Grundstückseigentümer die Gelegenheit, Einwände zu erheben. Ebermayer sagt: „Wer jetzt keine Einwände geltend macht, hat sein Einspruchsrecht verwirkt.“ Einwendungen könnten bis 17. Januar beim Dillinger Landratsamt, im Höchstädter Rathaus und bei der Gemeinde Schwenningen erhoben werden.

    So schaut es aus, wenn der Riedstrom das Neugeschüttwörth bei Gremheim überflutet. Das Bild stammt aus 2019.
    So schaut es aus, wenn der Riedstrom das Neugeschüttwörth bei Gremheim überflutet. Das Bild stammt aus 2019. Foto: Veh (Archiv)

    Allein auf der Gemarkung Schwenningen seien 25 Landwirte von der Erweiterung des Überschwemmungsgebiets betroffen. Wie Ebermayer erläutert, prüfen die Gemeinden Schwenningen, Blindheim und Buttenwiesen, wie sie gegen das Projekt vorgehen können.

    Unterstützung vom Bayerischen Bauernverband

    Der Bayerische Bauernverband, so der Rathauschef, habe seinen Mitgliedern ebenfalls Unterstützung angeboten. „Wir werden uns gegen den Flutpolder wehren und prüfen die rechtlichen Schritte“, sagt Ebermayer. Die Gemeinde Schwenningen selbst habe im Ried südlich der Donau Wege und Grundstücke, die als Ausgleichsflächen vorgesehen seien.

    Schwenningens Bürgermeister ist beim Thema emotional

    Johannes Ebermayer
    Johannes Ebermayer Foto: Bronnhuber

    Je länger Ebermayer mit unserer Redaktion über das Hochwasserschutz-Projekt spricht, desto mehr gerät er in Rage. Die Verhältnismäßigkeit sei nicht mehr gegeben, denn Schwenningen und sein Gemeindeteil Gremheim würden durch vier

    Und auf der Nordseite der Donau werde auf Tapfheimer und Schwenninger Flur ein Deich rückverlegt. „Das ist ebenfalls ein kleiner Polder“, sagt Ebermayer. Und darüber hinaus sei nun der gigantische Flutpolder Neugeschüttwörth geplant. Der Landwirtschaft würden durch die Errichtung von Dämmen und den geplanten Bau einer neuen B16 in Schwenningen wertvolle Flächen verloren gehen. Seine Gemeinde werde durch den Hochwasserschutz über das Maß hinaus belastet, klagt der Rathauschef und kündigt Widerstand an.

    Fast 500 Hektar Überschwemmungsgebiet

    Der Leiter des Wasserwirtschaftsamts Donauwörth, Andreas Rimböck, erläutert, dass es in dem derzeitigen Verfahren um eine Art Veränderungssperre gehe. Es würden Flächen gesichert, die in diesem Rückhalteraum zusätzlich überflutet werden können. Diese 468 Hektar hätten weniger Auflagen als ein normales Überschwemmungsgebiet.

    Rimböck betont, „dass jetzt noch lange kein Baurecht geschaffen wird“. Es seien noch viele weitere Verfahrensschritte notwendig. Im ersten Halbjahr 2022 will das Wasserwirtschaftsamt in das Raumordnungsverfahren einsteigen. Erst danach beginne die konkrete Standortplanung.

    Im anschließenden Planfeststellungsverfahren könnten Grundstückseigentümer ebenfalls Einwendungen erheben. Wenn die Planungen erfolgreich seien, werden laut Rimböck „mindestens noch fünf Jahre vergehen, bis die Bagger rollen“.

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