Das Gundelfinger Moos soll wiedervernässt werden. So steht es im Staatsvertrag der Bayerischen Landesregierung mit dem Land Baden-Württemberg. Die dort beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung des Natur- und Wasserhaushalts im Schwäbischen Donaumoos werden seit dem Beschluss des Bayerischen Landtags auch auf bayerischer Flur nahe Gundelfingen umgesetzt. Was bis vor etwa zehn Jahren noch auf den Erhalt des Moores als natürlicher Lebensraum ausgelegt war, hat nun eine neue politische Auftragslage: die Wiedervernässung der Moore als wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.
Aus diesem Anlass hat die Arbeitsgemeinschaft (Arge) Schwäbisches Donaumoos eine Eigentümerinformation in der Gundelfinger Brenzhalle veranstaltet. Vorgestellt wurden die Maßnahmen zur Renaturierung des Gundelfinger Mooses und vor allem das weitere Vorgehen im Umgang mit Privatflächen im Wiedervernässungsgebiet erläutert. Etwa 140 Eigentümer von Grundstücken im Projektgebiet, aber auch Bewirtschafter aus Sontheim und den angrenzenden Flächen zu Baden-Württemberg informierten sich über den aktuellen Sachstand.
Giorgio Demartin von der Regierung von Schwaben und Georg Stark als Sprecher des Arbeitskreises Landwirtschaft Gundelfinger Moos erläuterten den Projektablauf und rechtlichen Hintergrund. Die Regierung von Schwaben führt im Auftrag des Freistaats Bayern die Wiedervernässung durch. Beim Arbeitskreis Gundelfinger Moos werden seit 2009 Lösungen für die fachgerechte Renaturierung und rechtliche Fragen zu Eigentum und Schadensausgleich erarbeitet. Er setzt sich zusammen unter anderem aus Vertretern der Eigentümer, Kommunen, des Naturschutzes und der örtlichen Bauernschaft – Peterswörth, Gundelfingen, Sontheim. Mit im Arbeitskreis und beim Infoabend dabei sind auch Ulrich Mäck und Anja Schumann von der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Schwäbisches Donaumoos. Hauptaufgabe des Landschaftspflegeverbands ist seit mehr als 30 Jahren ebenfalls die Umsetzung des Staatsvertrags, die Wiedervernässung der Moore.
„Die Stadt Gundelfingen hat sich in den vergangenen Jahren stark beim Eigentumserwerb im Projektgebiet engagiert“, berichtete Bürgermeisterin Miriam Gruß. „Die Wiedervernässung im Leipheimer Moos ist so weit abgeschlossen, jetzt sind wir am Zug.“ Konkret umfasst das Moorschutzprojekt Gundelfinger Moos drei Maßnahmenpakete, die im Abstand von mehreren Jahren aufeinanderfolgen: Rückbau der Entwässerung im Kernbereich, unter anderem der Verfüllung von Gräben; Abzweigung von Wasser aus den nördlich vorbeifließenden „Nordgräben“. Derzeit nicht beantragt ist die Zuleitung von Grundwasser aus den Vollmer-Seen.
Die Eigentümer im Gundelfinger Moos fürchten Wertverlust
Anhand einer Grafik zeigte Georg Stark die Einteilung des Projektgebiets Gundelfinger Moos in Kernzone, Pufferzone und Beobachtungsgebiet und die Lage der Tauschflächen. Es sei klar, dass das globale Thema Klimaschutz und Nachhaltigkeit „einen starken Eingriff ins Eigentum bei der Umsetzung vor Ort“ bedeutet. Entsprechend viele Wortmeldungen gab es dazu aus dem Publikum: Deutlich angesprochen wurde die Befürchtung vor Nutzungseinschränkungen und Wertverlust der Flächen im Zuge der Maßnahmen. Und damit einhergehend finanzielle Einbußen, unkalkulierbare Risiken wie Überschwemmungen, keine dauerhaften Entschädigungen.
Ein Zuhörer war der Ansicht, hier führe der Staat unter dem Deckmantel des Klimaschutzes eine unwirksame Maßnahme zulasten der hiesigen Landwirtschaft durch. Denn nach seiner Information funktioniere ein wiedervernässtes Moor erst nach etwa zehn Jahren wieder als Speicher für klimaschädliche Gase. Dem widerspricht Ulrich Mäck von der Arge Donaumoos. Umfangreiche hydrologische Untersuchung und Simulationen hätten ergeben, dass der Effekt schon nach kurzer Zeit einsetzt. Zudem zeige das Gutachten der Hydrologen keine negativen Auswirkungen der Wiedervernässung auf die umliegenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen. Auch nicht auf die Wohnbebauung der Ortschaften; die liegen weit vom Gundelfinger Moos entfernt.
Es gibt eine Entschädigung
Zur Frage der Entschädigung verwies Stark auf einen bereits bestehenden Rahmenvertrag, in dem unter anderem die Beweislastumkehr zugunsten der Landwirte und Eigentümer geregelt ist. Für alle Bewirtschafter der Flächen aus Bayern und Baden-Württemberg ist eine weitere Informationsveranstaltung geplant. Dabei geht es unter anderem um das Wasserrechtsverfahren und die Unternehmensflurneuordnung. Als nächster Schritt wird ein Erörterungstermin beim Landratsamt Dillingen angesetzt zur Klärung offener Fragen. Nachdem die Einwände bearbeitet sind, bereitet das Amt für Ländliche Entwicklung Krumbach die Flurneuordnung vor. Es wird noch mehrere Jahre dauern, bis das Wasser wieder im Gundelfinger Moos bleibt.