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Gundelfingen: Kreisstraße in Gundelfingen: Zu viel Lärm sorgt für mehr Kosten

Gundelfingen

Kreisstraße in Gundelfingen: Zu viel Lärm sorgt für mehr Kosten

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    Der Gundelfinger Stadtrat hat über den Vorentwurf für das Baugebiet „Echenbrunn Nord Ost II“ diskutiert.
    Der Gundelfinger Stadtrat hat über den Vorentwurf für das Baugebiet „Echenbrunn Nord Ost II“ diskutiert. Foto: René Rosin

    Im Dezember 2022 hatte der Gundelfinger Stadtrat beschlossen, ein Baugebiet in Echenbrunn zu entwickeln. Der Aufstellungsbeschluss wurde damals auf Basis des sogenannten „beschleunigten Verfahrens“ nach Paragraf 13b des Baugesetzes beschlossen. Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat diesen Paragrafen im Sommer letzten Jahres allerdings für ungültig erklärt. Tausende Genehmigungsverfahren in Deutschland waren damit hinfällig geworden. Auch die Gundelfinger Verwaltung musste sozusagen „zurück auf Anfang“ gehen. Denn die circa 31.000 Quadratmeter große Fläche will man natürlich weiterhin in Bauland umwidmen. Dafür war es aber notwendig, den Flächennutzungsplan zu ändern, handelt es sich doch um „Flächen mit besonderer Eignung für Ackerbau“. Genau darüber hat Stadtrat bei seiner Sitzung vergangene Woche diskutiert. 

    Die „reinen Formalbeschlüsse“, wie Gundelfingens Bürgermeister Dieter Nägele es ausdrückte, hat das Gremium einstimmig durchgewunken. Im Anschluss ging es um die konkrete Planung des Baugebietes. Dazu stellte ein Vertreter vom Augsburger Büro OPLA das überarbeitete Strukturkonzept für das Baugebiet vor. Geplant ist die Aufteilung in eher kleinere Grundstücke und die Bebauung mit Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und Hausgruppen. Drei öffentliche Grünflächen sind geplant und pro angefangene 350 Quadratmeter Grundstücksfläche wird ein Laubbaum vorgeschrieben.

    Schottergärten sind in Gundelfingen verboten

    Die maximale Länge von Wohnbauten darf 50 Meter nicht überschreiten. Die Dachform und die Dachneigung werden vorgeschrieben, ebenso die extensive Begrünung von Flachdächern. Pkw-Stellplätze müssen wasserdurchlässig angelegt werden und Schottergärten sind verboten. Für die Gesamtmaßnahme müssen 10.347 Quadratmeter externe Naturschutz-Ausgleichsfläche ausgewiesen werden. Neu ist, dass nicht nur auf der Nordseite, sondern auch auf der Südseite des Baugebietes eine Lärmschutzeinrichtung errichtet werden muss. Die Nutzungsaufnahme des Baugebietes kann auch erst dann beginnen, wenn beide Lärmschutzwände errichtet sind.

    Basis dieser Vorgaben ist ein Gutachten des Augsburger Ingenieurbüros für Lärmschutz und Akustik BEKON. Dort hatte man ermittelt, dass der Verkehrslärm, der von der Kreisstraße nach Lauingen ausgeht, die gesetzlichen Grenzwerte überschreitet. Die im Rahmen der Voruntersuchung angestellten Berechnungen zeigen, dass die gemessenen Schallemissionen tagsüber bei 67 db(A) und des Nachts bei 57 db(A) liegen. „Wir können also nicht nur passive Schallschutzmaßnahmen festsetzen“, sagte Marlies Schaser vom Büro BEKON.

    Die Untersuchungen hätten auch ergeben, dass eine nur drei Meter hohe Lärmschutzwand „im obersten Geschoss gar nichts bringt“, so Schaser. Mit einem vier Meter hohen Bauwerk halte man tagsüber die 67 db(A) ein; die gesetzlich vorgeschriebenen 57 db(A) in der Nacht halte man damit „gerade so ein“. Über eine Absenkung der Gebäudehöhe und damit einhergehend der Geschosszahl ließen sich die Immission-Grenzwerte allerdings noch sicherer erreichen. Der Rest der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen sei passiver Natur, wie beispielsweise Schallschutzfenster und schallgedämpfte Lüftungen.

    Muss man das Ortsschild versetzen?

    SPD-Stadtrat Max Ruchti stellte die Frage, ob sich durch die Erschließung des Baugebietes nicht auch der Standort des Ortseingangsschildes verschiebt und somit der Verkehrslärm der Kreisstraße automatisch auch zurückgehe. Ob man das Ortsschild versetzen würde, „das müsse man mit dem Landkreis erst klären“, erwiderte Dieter Nägele daraufhin. Er wies darauf hin, dass man im Rahmen des Planungsprozesses mit dem bestehenden Lärm kalkulieren müsse und nicht mit einem später eventuell sinkenden. Florian Steidle von der CSU wollte wissen, ob es bereits Erkenntnisse darüber gebe, mit welchen Kosten man bei der Errichtung zweier Standard-Lärmschutzwände in Höhe von sechs und vier Metern zu rechnen habe. Marlies Schaser sagte, dass die nördliche Lärmschutzwand ja quasi eine Bebauung sei, nämlich eine Garagenzeile, deshalb könne sie zu den Kosten nichts sagen.

    Edelbert Reile von den Freien Wählern wollte wissen, ob man zum Abbiegen von der Kreisstraße hinein in das neue Wohngebiet eine Abbiegespur benötigen würde und wer für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen habe. Der Bürgermeister erwiderte darauf hin, dass er davon ausgehe, dass im Rahmen des Prozesses der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange das Landratsamt zu dem Vorhaben Stellung nehmen werde. Da sich am Charakter der Straße als Kreisstraße ja nichts ändern würde, würde für derartige Baumaßnahmen das Landratsamt die Kosten zu tragen haben.

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