Verschiedene Betrachtungsweisen, Hinweise aus der Bevölkerung, rechtliche Hinweise – die Verwaltung in Bissingen hat sich intensiv mit dem Thema Erschließungsbeiträge in Zoltingen beschäftigt. Und damit alles rechtssicher abläuft, hat die Gemeinde Hilfe von der Rechtsaufsicht am Landratsamt bekommen, wie Bürgermeister Stephan Herreiner bei der Ratssitzung am Dienstag betonte. Da dies nicht selbstverständlich sei, dankte er ausdrücklich dafür und schloss dabei auch Marion Klitschke ein, die Geschäftsleiterin im Bissinger Rathaus, die sich intensiv in das Thema eingearbeitet hat und es in der Ratssitzung vorstellte. Der Bürgermeister stellte heraus: „Wir haben es uns nicht leicht gemacht, aber keiner sagt, das ist der hundertprozentig richtige Weg.“
Denn drei Viertel der Zoltinger müssen keine Straßenausbaubeiträge bezahlen; nur diejenigen, bei denen die Straße erstmals hergestellt wird, und am 31. März 2021 läuft die Frist ab. Laut Landratsamt muss die Gemeinde die Beiträge erheben und darf nicht darauf verzichten, weil sonst ein Vermögensschaden entsteht. Bereits in der Sitzung Anfang Dezember fasste das Gremium einen Abwägungsbeschluss für eine Teilstrecke, die außerhalb des Bebauungsplans liegt.
Nun fasste der Rat noch einen Abweichungsbeschluss. Denn die Fahrbahn des Heufeldwegs wurde nicht fünf Meter bzw. 5,50 Meter breit ausgebaut, wie es im Bebauungsplan für Teilbereiche festgelegt war, sondern durchgehend 4,75 Meter.
Laut Marion Klitschke ist diese Breite für den Verkehr ausreichend und das Vorgehen aus rechtlicher Sicht in Ordnung. Derzeit werden von Ulrike Peter vom gleichnamigen Büro für kommunale Dienstleistung und Beratung in Augsburg die Anhörungsschreiben vorbereitet und voraussichtlich am 22. Februar versandt. Daraufhin haben die betroffenen Anlieger bis zum 5. März Zeit, Stellung zu nehmen.
Die Bescheide werden voraussichtlich am 9. März versandt. Auf die Frage aus dem Rat, ob der Betrag in mehrere Raten aufgeteilt werden dürfe, meinte der Bürgermeister, dass die gesetzliche Vorgabe sei, dass in einem Zug bezahlt werden müsse. Die Verwaltung werde dies nochmals prüfen. Bisher seien die Beiträge stets im Vorfeld erhoben worden, deshalb habe die Bezahlung auf mehrere Jahre verteilt werden können.
Auf eine weitere Nachfrage der Ratsmitglieder erklärte Herreiner, dass es sich bei der Bachbrunnengasse um einen Quadratmeterpreis von 8,80 Euro handle und beim Heufeldweg um 26,06 Euro. Aufgrund einer vom Landratsamt vorgegebenen Linie wurden die beitragspflichtigen Flächen ermittelt, weshalb sich die Höhe des Beitrags pro Quadratmeter geändert habe.
Beiträge, die bei der Oberflächenbefestigung des Heufeldwegs 1996 bereits bezahlt wurden, werden bei der nun fälligen Rechnung abgezogen.