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Gericht: AfD-Kreisvorsitzender Seiler: „Mir drohen 50 Tage Gefängnis“

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AfD-Kreisvorsitzender Seiler: „Mir drohen 50 Tage Gefängnis“

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    Erich Seiler
    Erich Seiler

    Der AfD-Kreisvorsitzende Erich Seiler hat sich an unsere Zeitung gewandt. „Mir drohen 50 Tage Gefängnis“, sagt der Kreisrat der Alternative für Deutschland. Wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr hat das Augsburger Landgericht Seiler zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt (wir berichteten). Der Steinheimer teilt mit, dass er nicht zahlen könne. Die Prozessverzögerung, in der Seiler ohne Führerschein auskommen musste, und die Corona-Krise hätten seine finanziellen Mittel aufgebraucht, sein Konto weise keine Deckung mehr auf. Der AfD-Kreisvorsitzende sieht sich zudem als Justizopfer. Seiler bestreitet, am 23. April 2018 knapp 1,3 Promille Alkohol im Blut gehabt zu haben.

    Seiler soll einen Polizisten gebissen haben

    Der Kommunalpolitiker der rechtsgerichteten Partei war an jenem Abend vom Volksfest Dillinger Frühling heimgefahren, obwohl er Alkohol getrunken hatte. Zwei Polizeibeamte hielten ihn an, im Dillinger Kreiskrankenhaus wehrte sich Seiler gegen die Blutentnahme. Die Rede war davon, dass der Steinheimer einen Polizisten in den kleinen Finger der rechten Hand gebissen habe. Dafür musste sich der Politiker Anfang 2019 vor dem Dillinger Amtsgericht verantworten, nachdem er Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte. Das Gericht verurteilte ihn daraufhin wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr sowie Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 170 Tagessätzen. Auch Seilers Führerschein wurde eingezogen. Der Politiker ging in Berufung, der Vorwurf der

    Der AfD-Politiker will nun eine Neuaufnahme des Prozesses durchsetzen. Er spricht von dem „misslungenen Versuch, einen lokalen Oppositionspolitiker zum Vorbestraften zu machen“. Seiler hatte sich gegen die Einstellung des Verfahrens in Sachen Körperverletzung gewehrt, weil er seine Unschuld bewiesen haben wollte. Das Oberlandesgericht habe seine Beschwerde aber abgewiesen. Der behandelnde Assistenzarzt sei nicht mehr als Zeuge geladen worden.

    AfD und Republikaner fordern eine Untersuchung

    Was die Blutentnahme bei ihm betrifft, gibt es laut Seiler Ungereimtheiten. Die Fraktionsgemeinschaft der AfD und der Republikaner hat deshalb zwei Anträge an den Dillinger Kreistag, der an diesem Freitag tagt, gestellt. So habe auf einem am 24. 04.2018 an der Kreisklinik ausgefertigten Dokument zur Alkoholbestimmung im Blut das vorgedruckte falsche Datum 4.02.2018 gestanden, das dann auf 24.04.208 (zweihundertundacht) korrigiert worden sei. Die Fraktionsgemeinschaft fordert nun die Untersuchung, ob weitere Unregelmäßigkeiten bei Blutentnahmen im Kreiskrankenhaus St. Elisabeth bekannt seien. Zudem zweifelt Seiler, dass die Unterschrift auf dem Dokument der Blutentnahme von der Person stammt, von der er behandelt wurde. Die Fraktionsgemeinschaft fordert deshalb Aufklärung, welcher Mitarbeiter Seiler „mutmaßlich widerrechtlich“ Blut entnommen habe. Der Steinheimer sagt, er habe ein Bier auf dem Dillinger Frühling getrunken, der Alkoholtest mit 1,29 Promille sei „falsch“. Bereits im Januar hatte der AfD-Politiker unserer Zeitung mitgeteilt: „Die mir zur Last gelegten Taten habe ich nicht begangen.“

    In der Dillinger Kreistagssitzung dürften die Anträge der AfD-/Rep-Fraktionsgemeinschaft am Freitag vermutlich nicht behandelt werden. Landratsamts-Pressesprecher Peter Hurler erklärt: „Nach der Geschäftsordnung ist dies kein Thema für den Kreistag.“ Die Sache betreffe die Kreiskliniken. Und dort werden die Anträge laut Hurler genau geprüft. Erich Seiler und die Fraktionsgemeinschaft werden nach Worten des Sprechers eine Antwort erhalten. (bv)

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