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Dillingen/Wertingen: Dürfen Corona-Skeptiker zusammen im Kreis Dillingen „spazieren gehen“?

Dillingen/Wertingen

Dürfen Corona-Skeptiker zusammen im Kreis Dillingen „spazieren gehen“?

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    Bis zu 500 Menschen zogen am Samstag durch die Dillinger Innenstadt und demonstrierten so gegen die Corona-Regeln.
    Bis zu 500 Menschen zogen am Samstag durch die Dillinger Innenstadt und demonstrierten so gegen die Corona-Regeln. Foto: Cordula Homann

    Die „Corona-Rebellen-Dillingen“ haben am Samstag einen Spaziergang in Dillingen organisiert und am Montag in Wertingen. Ist das keine Versammlung oder Demonstration, wenn so viele Menschen durch die Stadt ziehen? Sowohl das Dillinger Landratsamt als auch die Polizei sind sich einig: Solche Spaziergänge gelten als

    Eine Versammlung muss grundsätzlich angemeldet werden, da es sich in der Regel nicht um sogenannte „Spontanversammlungen“ handelt. „Bei der am Samstag stattgefundenen Veranstaltung handelt es sich im rechtlichen wie im wörtlichen Sinne nicht um einen Spaziergang, sondern um eine öffentliche Versammlung“, sagt Regierungsrat Thomas Strehler vom Dillinger Landratsamt.

    Ein Spaziergang sei eine Versammlung unter freiem Himmel

    Nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz gilt als öffentliche Versammlung: Eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen, die sich zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung treffen. Die Versammlung sei öffentlich, wenn die Teilnahme nicht auf einen individuell feststehenden Personenkreis beschränkt ist.

    Bei dem „Spaziergang“ hat es sich laut Strehler um eine Versammlung unter freiem Himmel im Sinne des entsprechenden Gesetzes gehandelt. Unter anderem nicht verbale Ausdrucksformen – wie die Spaziergänge – fallen unter den Schutz der Versammlungsfreiheit. Es gehe darum, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach außen Stellung nehmen oder ihren Standpunkt bezeugen. Dazu kann die bloße Anwesenheit, die Art des Auftretens, der Umgang miteinander oder die Wahl des Ortes dienen. Eine Meinungskundgabe sei daher auch das stillschweigende Tragen einer Kerze, eines Grablichts oder die bloße Teilnahme an einem „Spaziergang“.

    Der Spaziergang war im Vorfeld nicht angemeldet worden

    So wie zuletzt in Dillingen und Wertingen, wo die Versammlungsteilnehmer sich gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen positionierten. Bloß: Die Versammlung hätte spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe beim Dillinger Landratsamt angemeldet werden müssen. Und das war laut Strehler nicht der Fall.

    Robert Wengert vom Polizeipräsidium Schwaben Nord erklärt, dass die Veranstaltung nicht angemeldet wurde, sei erst mal kein Grund, sie zu verbieten oder aufzulösen. Das Versammlungsrecht nach Artikel 8 des Grundgesetzes sei ein hohes Gut. Dennoch ist der Pressesprecher dafür, so eine Versammlung im Vorfeld anzumelden. Denn dann genieße sie einen besonderen Schutz – und das Nichtanzeigen könne eben durchaus empfindliche Bußgelder in Höhe von bis zu 3000 Euro zur Folge haben.

    Kaum jemand trug beim Spaziergang in Dillingen einen Maske

    Zu einem Spaziergang durch Dillingen hatten die Corona-Rebellen Dillingen am Samstagabend aufgerufen.
    Zu einem Spaziergang durch Dillingen hatten die Corona-Rebellen Dillingen am Samstagabend aufgerufen. Foto: Cordula Homann

    Nur für wen? Weil die Veranstaltung nicht angemeldet wurde, sind weder ein Versammlungsleiter noch eine Versammlungsleiterin bekannt, der oder die die Verantwortung für den Ablauf, die Einhaltung der Ordnung und so weiter übernimmt. „Mit der Bezeichnung ’Spaziergang’ sollte anscheinend versucht werden, die versammlungsrechtlichen Pflichten zu umgehen. Insofern ist auch kein Name eines Veranstalters behördlicherseits bekannt“, meint Strehler vom Landratsamt. Dennoch, wenn die Polizei von so einer Veranstaltung erfährt, sei sie vor Ort, auch um das Verkehrsgeschehen zu kontrollieren, so wie am Samstag, ergänzt Wengert.

    Und dass die Spaziergängerinnen und Spaziergänger am Samstag nur vereinzelt eine Maske trugen – war das in Ordnung? Laut Landratsamt sind nach der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Versammlungen zulässig. Dabei sei ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten; eine Maskenpflicht besteht nach der Verordnung derzeit nicht. Strehler informiert: „Eine

    In Wertingen waren sechs Beamtinnen und Beamte im Einsatz

    Ist das nicht der Fall, könnte die Polizei ab Beginn einer Veranstaltung auch noch eine Maskenpflicht aussprechen, sagt Wengert. Dies könne dann der Fall sein, wenn aufgrund der Größe der Versammlung oder des regionalen Infektionsgeschehens eine höhere Infektionsgefahr besteht. „In diesen Fällen stellt das Nichttragen einer Maske ebenfalls einen Verstoß dar, der mit einer Geldbuße von bis zu 3000 Euro geahndet werden kann.“

    Insgesamt sei die Situation mit dem Spaziergang sehr komplex, erklärt Wengert von der Polizei. „Da gibt es kein schwarz-weiß. Tatsache ist, diese Spaziergänge sind eine Versammlung. Aber weil die wiederum einen besonderen Schutz genießt, entsteht ein Widerspruch.“

    In Wertingen war die Polizei am Montagabend mit sechs Beamtinnen und Beamten im Einsatz, sagt Hauptkommissarin Martina Guß. Die Situation sei „sehr, sehr schwierig“ für sie, es sei eine Grauzone. Zwar bemühten sich die Teilnehmer des „Spaziergangs“, um höfliches und ruhiges Verhalten, und zumeist auch um die Abstandsregeln. Zumindest während des Gehens. Danach bildeten sich bei den Veranstaltungen, die in Wertingen schon vor der Bundestagswahl begonnen haben und deren Teilnehmerzahl stetig wächst, noch mehrere Grüppchen.

    „Da müsste man derzeit eigentlich den Impfstatus überprüfen und die Leute gegebenenfalls auseinanderhalten“, sagt Guß. Doch bei aller demonstrativen Ruhe sei für sie klar, dass die Teilnehmer ihre Freiheitsrechte betonen wollten – und eine Einmischung des Staates ablehnten. Eine striktere Vorgehensweise könne die Situation deshalb unter Umständen verschärfen, sagt Guß. „Und da laufen ja auch Familien mit Kindern mit. So müssen wir immer abwägen, was von uns gerechtfertigt ist und was nur eskalieren lässt.“

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