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Dillingen: Toter Dreijähriger: Wie Rettungskräfte aus Dillingen den Einsatz erlebten

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Toter Dreijähriger: Wie Rettungskräfte aus Dillingen den Einsatz erlebten

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    Die Dillinger Sanitäter waren die ersten, die am Tag des Vorfalls zu dem Dreijährigen kamen, um ihm zu helfen. Sie haben am ersten Verhandlungstag am Donnerstagnachmittag ausgesagt.
    Die Dillinger Sanitäter waren die ersten, die am Tag des Vorfalls zu dem Dreijährigen kamen, um ihm zu helfen. Sie haben am ersten Verhandlungstag am Donnerstagnachmittag ausgesagt. Foto: Alexander Kaya (Archiv)

    Im Verfahren um die Tötung eines dreijährigen Buben in Dillingen haben vor dem Augsburger Landgericht die ersten Zeugen ausgesagt. Es waren jene Helfer, die als Erste an der Wohnung in Dillingen bei dem leblosen Kind eingetroffen waren.

    Eine Notärztin berichtete dem Gericht als Zeugin, wie sie am Tattag im Oktober 2019 gegen 18.30 Uhr alarmiert worden sei. Am Notruf-Telefon habe ein Mann, der mutmaßliche Vater des Kindes, geschildert, dass sein Bub nur geröchelt habe und jetzt gar nicht mehr atme. Zusammen mit dem Rettungswagen sei die Notärztin von der nahe gelegenen Dillinger Wache an den Einsatzort gefahren, kaum fünf Minuten habe das gedauert. Bereits auf der Straße vor dem Haus habe ein Mann, der mittlerweile 24-jährige Angeklagte, gewartet. In seinen Armen habe das leblose Kind gelegen, Beine, Arme und der Kopf hätten schlapp herabgehangen. Sofort habe man den Mann zurück in die Wohnung geschickt, sämtliches medizinisches Gerät hinauf geschafft und auf dem Wohnzimmertisch begonnen, das Kind zu beatmen.

    Die Sanitäter fanden bei dem Dreijährigen aus Dillingen keine auffälligen Verletzungen

    Dies sei zunächst durch Herzdruckmassage erfolgt, die der 45-jährige Rettungssanitäter, zweiter Zeuge des Tages, vorgenommen hatte. Die Notärztin habe währenddessen eine Infusion gelegt und eine Atemmaske angebracht, mit der dem Kind reiner Sauerstoff zugeführt worden sei. Wegen des schlechten Zustandes des Dreijährigen, der weiterhin kein Lebenszeichen gab, habe man sich entschlossen, einen Chefarzt der Dillinger Klinik, selbst ebenfalls erfahrener Notarzt, zu Rate zu ziehen. Laut Einsatzprotokoll erschien er etwa zehn Minuten nach den ersten Helfern vor Ort und übernahm quasi die Behandlung. Er habe ein totes Kind vorgefunden, so die schlimme Erinnerung des Mediziners, nachdem er ins Wohnzimmer geführt worden war. Gemeinsam mit den übrigen Anwesenden habe man um das Leben des Buben gerungen. Beide Ärzte schilderten dem Gericht, dass am Körper des Buben keine auffälligen Verletzungen zu erkennen gewesen seien. Keine Kratzer, blauen Flecken, Rötungen, nichts, was auf einen Sturz, Schlag, ein Verschlucken, eine Allergie hingedeutet habe.

    Der Dreijährige sei ungewöhnlich dünn, nach Geissers Worten geradezu unterernährt gewesen. Quasi während der Arbeit habe man vom erkennbar besorgten Angeklagten, der nicht der leibliche Vater des Buben ist, erfragt, ob es in der Vergangenheit gesundheitliche Probleme bei dem Kind gegeben habe. Dabei sei von etwas wie einem Magen-Darm-Infekt gesprochen worden. Der Chefarzt nannte es „extrem ungewöhnlich“, dass das Kind auf alle medizinischen Bemühungen zunächst keine Reaktion gezeigt habe und weiter wie tot da lag. Angesichts der fehlenden Erklärung für den Zustand des Kindes und angesichts des desolaten Eindrucks, den die Wohnung auf ihn gemacht habe, habe er die Polizei eingeschaltet.

    Auf dem Weg ins Krankenhaus ein Moment der Hoffnung

    Beamte der Dillinger Inspektion seien auch recht schnell eingetroffen, noch während im Wohnzimmer die Behandlung des Kindes gelaufen war. Mit ihrer Körper-Kamera („Bodycam“) machten die Polizisten Aufnahmen von den Vorgängen, die jetzt vom Gericht im Verhandlungssaal angeschaut wurden. Gegen 19.35 Uhr dann ein – wenn auch nur kurzer – Erfolg für die Ärzte: Im Rettungswagen, mit dem der Bub später in die Kinderklinik nach Augsburg gefahren wurde, konnten erste schwache Herzschläge gemessen werden. Allerdings sollte das Leben des Kindes zu diesem Zeitpunkt keine zwölf Stunden mehr dauern. In der Nacht starb es in der Kinderklinik an seinen schweren inneren Verletzungen. Entsprechende Anzeichen darauf wie ein aufgeblähter, harter Bauch, hatten sich erst allmählich gezeigt.

    Nach Meinung der Staatsanwaltschaft rührten die todbringenden Verletzungen entweder von Schlägen des angeklagten 24-Jährigen mit der Faust in die Magengegend des Kindes her oder von übermäßigem Schütteln des Buben durch den Mann. Ob die später entdeckten inneren Verletzungen bei dem Kind unmittelbar vor dem Rettungseinsatz am Nachmittag des 20. Oktobers 2019 herrührten oder schon länger zurücklagen, dazu ließ sich aus Sicht der Notärzte keine eindeutige Stellung beziehen. Der hinzugezogene Chefarzt ließ angesichts des schlimmen Zustandes des Kindes auch die Frage des Gerichts offen, ob der Atemstillstand des Buben erst unmittelbar vor dem Notruf des Angeklagten eingesetzt oder schon vorher begonnen habe.

    Hat der 24-Jährige Schuld am Tod des Dreijährigen aus Dillingen?

    Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der 24-jährige ehemalige Lebensgefährte der Kindsmutter mit seinen Misshandlungen Schuld am Tod des Kindes ist. Der Mann habe an jenem Tag den dreijährigen Buben und dessen zweijährige Schwester beaufsichtigen sollen. Die Kindsmutter sei, so berichteten es die Ärzte dem Gericht, zum Reiten außer Haus gewesen.

    Der Angeklagte hatte zwar zunächst gegenüber der Polizei Handgreiflichkeiten gegen den Buben eingeräumt. In der Verhandlung vor der Kammer von vorsitzendem Richter Roland Christiani schweigt er aber auf Anraten seiner Verteidiger Felix Dimpfl und Johannes Römer zu den Tatvorwürfen. Der Prozess wird fortgesetzt, in der nächsten Sitzung ist die Anhörung weiterer medizinischer Zeugen vorgesehen.

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